Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 11. 1649-1658 (Budapest, 1886)
25. fejezet: 1657-1658 - Törvények és okiratok
des Bleiben ungeschwächt verbleibe. Nach diesen wurde discurirt dasz man würde sollen zur Sache thun und des Türkischen Kaysers Brief und sein Befehlig ans Land vornehmen und ruminiren, welchergestallt und wie ein genügen demselben möge, damit nicht der Fürst sambt dem Land zugleich überging oder aber eins allein. Ein Theil sagt, zugleich könte es nicht seyn, den im Fall dasz Land, wie der Kayserliche Brief leutet, Ihn Rákóczi György nicht sollte vor seinen Herrn erkennen und halten venerirens und seinen Befehlig pariren. so würde der Fürst resigniren müszen, und abziehen, alsdenn könne erst die occasion den andern Punkt des Türkischen Kaysers Brief zu adimpliren, nemlich einen andern Fürsten zu wählen. Andre discuriren, dasz man nicht alsobald auf des Kaysers Missile Mandatum sollte von Ihro F. G. abtrünig werden, es könte eine tentation seyn, und der angrenzender Türken Arglistigkeit, den es könte ins künftige gar aus einer geringen Sache ein oder der andre Landt-Herr den Fürsten bey der Ottomanischen Pforten angeben, deme würde geglaubt und Brief gegeben, dasz man sollte alsobald im Landt eine Mutation und Wechslung anstellen des Fürsthenthums, so wären nimmer ein ruhiger Zustand zu hoffen im Landt. D i e 28-ten 0 c t. sehr frühe mit Hintansezung des Sonntäglichen Gottesdienstes confluiren die Status regni sich und nehmen zu Anfang in den discurs, vasz doch zu thun sey, man käme zu keinem Zweck, und wie zu befürchten, die Türkische Legation, welche mit groszem Verdrusz auf die Versandung gewartet, möchte aufbrechen und davon ziehen, so würde alsden dasz böse ärger werden. Sie finden auf: mann sollte Ihro F. G. ersuchen, damit sie doch dero gutdenken und Meynung dem Landt entdecken möchten. Ihro F. G. resolviren sich durch den Statuum zu ihm geschickten Legaten Dániel Ferencz : dasz Landt sollte zu ersten thun, nachdem wollten sie mit allen ihren Sinnen und vermögenden Kräften dahin gedenken und trachten wie dasz Ihro F. G. existimation ungeschwächt und dasz Land unverwüstet verbleiben möge. Diese des Landes Resolution wird Ihro F. G. hineingetragen. Herr Praesident wird aufgefordert und geht zu Ihro F. G., bald kommt er wieder ins Landhaus und als von sich selbsten giebt er den Statibus vor, dasz Landt und der Fürst würde mit einander müszen reden und sich umeinander müszen vernehmen ; nun ists billig nicht, auch nicht rühmlich dasz Er in dasz Landhaus bey uns komme, noch ists bequem, dasz das Land die Delegati aller Orter so cum Regalibus gerufen werden sollten hinein zu Thro F. G. gehen, den der Ort könnte