Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 11. 1649-1658 (Budapest, 1886)

25. fejezet: 1657-1658 - Törvények és okiratok

sich nicht tragen der Menge wegen, zu den offenbaren Fürsten in solchen Nothfällen nicht gerne jederman indifferenter wie jezunder dasz Land stehet, dero heimliches Bedenken, sondern sagt er : mein Rath ist dieser, im Fall selbiger den Statibus trium Nationum seu Regni gefallen möchte, Einer jedweden Nation birált vollmächtige authenticirt zwen Menschen und gehen dieselbige bey Ihro F. G. und reden ab und schlieszen was Gutes. Uno oro clamant, quod nolint, sondern es sollte scriptis zu wege gebracht werden, denn sagen sie, sollten sie oraliter mit Ihro F. G. conferiren, die Sache gehet Ihro F. G. am meisten an, so würde jeder sich scheuen die Wahrheit zu sagen von den Plenipotentionirten, ausz Furcht dasz nicht etwan Ihro F. G. sie würden notiren und ins künftige einigen Unmuth von sich merken laszen ; die übrigen wären alsdenn ausgehoben. Nach diesen stehet der Praesident auf und sagt zu den Statibus regni, dasz Ihro F. G. dasz Land im Frieden zu erhalten, und von der bevorstehenden Gefahr und Verwüs­tung zu behüten nicht wollten sparen Fleisz Mühe geben und dergleichen ; und im Fall nit anders nichts, sub conditionibus praespecificandis auch mit eigens Würde entäuszrung möchte er es thun, im Fall er Assecuration von Land gewisz hätte. Dasz Edle Land möchte demnach wohl zu schauen, damit es nicht von dem vorgestellten Krügen vor dasz süsze Honig den bittern Gift ausseugn, und dieses, sagte er, rede ich nicht, dasz ich von Ihro F. G., oder von jemand anders dazu angeleugnet sey, sondern als ein rechtschafenes Mitglied des Vaterlandes, wie auch Liebhaber derselben. Nun wird von Ihro F. G. durch den Ebeni István den statibus regni intimirt, wie auch durch den Cancellarium mit einer persvasoria allocutione persuadirt, weiln vor dem Land in nächstgehaltenen partial Landtag zum Szamos-Ujvár, wie auch itzunder Ihro F. G. genugsam von sich getrieben die Beschuldigungen, und dasz Ihro F. G. unschul­digerweisz als des üblen, so vorgangen, einzig und allein ein Ursache sey beschuldigt, wäre also vor Gott und Menschen unverantwortlich, auf der Türken Brief und Begehren, also­bald von ihm abzufallen, und einen andern Fürsten zü erwäh­len, wenn es schon seyn sollte und das Land einen Anfang machen solte, w rürde es schwer zu wege gehn, denn in Land wären zum Gebieten zwar Herr genug, aber zum Auszführen des Fürstl. Regierstandes würde der gröszte Mangel seyn ; itziger Herr und Fürst, wie auch seine liebe Fr. Mutter als welche von groszem Reichthum seyn, hohen Geschlechts und mit mächtigen Potentaten verbunden, werde Dero Ehre so leicht nicht mindern laszen, und ohne Versuch nur auf Dräu­ungen sich des Fürstenthums äuszern, weil Selbige ohne desz

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