Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.

159b. január 4. 63 Gewalt und sonders Kriegsvolk in des Feinds Hand gebracht werden, dessen dan nimand andern, als eben ihnen, den Span­schaften, die Schuld zuzumessen sein wurde. *) Und dieweil bis­hero von solchen eroberten Häusern Ihr M. der wenigisten Ein­kommen genossen, sonder sich deren meisten die Landständ in Ungern underzogen, so haben I. M. wohl Ursach, die Sachen dahin zu richten, sollen je solche Einkommen den Grundherrn, ihrer Anmassung nach in Händen gelassen werden, dass aufs wenigst I. M. derselben zu Erholung ihres aufgewandten Kriegs­unwesens, etlich Jahre zu genissen, darüber aber die Hofkammer die weitere Notdurft anzumelden wissen wirdet. 2) Droben ist gemeldet worden, wie bisher die Besol­dungen der hungerischen Dienstleut zu Ihrer M. sondern Ent­gelt und Nachtheil, ohne Scheu und Underscheid von den hungerischen Ständen gesteigert worden seien. Wenn sich denn dessen nit weniger bei andern Landständen, wo sie vielleicht undern andern auch ein Anzahl hungerisch Kriegsvolk werben möchten, zubesorgen, (wie es den zuvorn mit Osterreich und Märhern geschehen) so haben I. M. umb soviel mehr Ursach under diesem Landtag auf ein leidenliche erschwingliche, und so wohl I. M. als auch dem Kriegsmann passierliche monat­liche Besoldung zu gehen und zu schliessen, dabei dann auch bei andern der Ständ Werbungen, wie auch anderer I. M. Künigreich und Land bei benanter Straf zu verharren und keineswegs darüber zu schreiten. Alles mit dem Vorbehalt, dass alle dergleichen Werbungen hungerische Dienstleut mit vor wissen, Consens und Ratification I. K. M. als Landsfursten furgenomen werden und geschehen solle. 3) Was für ein Ordnung mit Bestellung, Zufuhr und Tax der Profiant ins Feld furzunehmen, das kann der Kriegs­rath sogleich nit sehen, noch weniger sein Bedenken darüber geben, denn ihme unbewust, ob auch in dem dem Landtags­schluss eingebrachten funfundzwanzigisten Artikl so davon aus. ') In margine (más kézzel) : De proventibus bonorum ex hostiuni potestate l'ecuperatorum ad aliquot annos Cesareae Mti reservanclia. a) In margine (más kézzel) ; De certo stipendiorum militarium modo per Caesaream Mtem constituendo et observando. •") In margine (más kézzel): De vectura et taxa annonae.

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