Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.
64 a pozsonyi országgyűlés führlich Meldung tlmet, nachgangen worden, oder ob ihr künigl. Würden als gewester General-Feldherr, vielleicht in Mangel desselben, ein andere Ordnung vnd Veränderung, wie der Kriegsrath darfur halten muss, aus Not furnehmen musten. Auf den Fall nun des nit erfolgten Landtagsschluss, haben sich I. M. mit den Ständen je einmahl einer gewissen richtigen Ordnung dieser Profiantzufuhr und Tax halben sowohl als in andern I. M. Königreichen und Landen, soll änderst der Kriegsmann bei seiner Besoldung besteen können und ohne Beschwär der armen Leut hin und wieder im Land, im Feld, gegen dem Feind beharrlich und mit gutem seinen gesund erhalten werden, zu vergleichen, und dann mit dem künftigen Feldherrn zu verlassen, dass ob derselben steuf gehalten werde, zu dem haben I. M. umb soviel mehre Ursach, dass die Erfahrung bisher, sonderlich diess siebenundzwanzigiste Jahr vor Papa und ferdiges Jahr von Erla mit sich gebracht, wass grossen Abgang und Mangel man zu Verhinderung der ganzen Hauptexpedition und glücklichen Verrichtung wider den Feind anstehen und gedulden müssen, dem nun I. M. mit einer solchen Vergleichuug aus vorgehabte zeitige Berathschlogung und Vergleichuug mit ihnen, den Ständen vorzukommen haben würden. x) Dem ist anhengig, dass sich I. M. auch mit den hungerischen Ständen, Spanschaften, sonderlich den freien Stätten in der Krön Hungern einer gewissen Anzahl Zug und Fuhren zu Zuführung des Geschützes und anderer Kriegsnotdurften eigentlich vergleichen und dieselbe also under ihnen mit ihrem Gutachten abtheilen, damit beide die Spanschaften und Städt unbeschwärt bleiben und ihr auferlegte Anzahl umb soviel besserer zu stellen und im Feld zu erhalten haben mügen ; denn mehrmahlen nit geringe und solche Beschwärung furkommen, dass etwo dem unvermuglichisten Theil, ein unerschwingliche Anzahl Boss und Wägen aufgetragen, hergegen aber der ansehnlichen reichen und wohlvermügenden Städten nit ohne sondere beschwärliche Ungelegenheit verschont wor2) In margino (más készei) : Von Zug und Fuhren des Geschütz und anderer Notdurft.