Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.
1597. DECZEMBER 23. 43 Dann das viritim Aufstehen und also meniglich Fortziehen sei darumben nit ratsamb, dass der gemaiu Man so zum Kriege nit abgericht und der grösste Thail unbewöhrt, mehrere Yerhinderung und Schrecken in dem Feldleger machten, die Yictualien verzerten, und Proviant vertheürten, dann Nutzen schaffen wurde. 2) Dann so wäre auch von denen küniglichen Einkommen, so zur Defension des küniglichen Reich Hungern deputiert und verordnet, damit dieselben nit mit Gwalt anderwerts endzogen, sonder viel mehr gemehrt und gepössert wüerden, etwas denen Stenden zu vermelden und nachdem etliche gwisse Personen zu Abforderuug und Einbringung derjenigen officiern Raittungen, so die Einkommen und Hülfen, welche zu Nutz, Hail und Wolfarth des Vaterlands verordnet, denen anbefolchen worden, solche Raittungen abzufordern. 3) Als wurde von denenselben zu begern sein, wie und was gestalt sie solches ihr anvertrautes Ambt gehandlet, was sie mit Abforderuug und Aufnemung angeregter Raitung verrichtet, als auch, da sie ihrem tragundem Ambt kain genügen gethan, oder nachkommen, dieselben hierumben andern zum Exempl billich zu bestrafen wären, damit alsdann hierdurch andere denen dergleichen Verrichtungen aufgetragen, lerneten in Sachen und Aemtern so ihnen anvertraut, mit mehrerem Fleiss fortzuschreiten. 4) Die Zipzerische Kämer vermeldt mit C. welchermassen sie verwiechnes Jahr der Artikl viel verfasst, so bei nachgehundem Landtag denen Stenden damalen fürzubringen gewest wären, die sie dann auch gen Hof überschickt und weil dieselb noch zur Zeit bequemere und denen Stenden nutzlicher nit wisste, so sie annemen möchte, als hab sich deren Abschriften ') In marginefvtús kézzel): Generalis insurrectio sei aus denen angezogenen Ursachen nicht rathsam. I. m. (vi. lc.) : Yon Vermehrung und Nicht-Schmölerung der küniglichen Einkommen. 8) I. m. (vi. Je.) : Bericht einzuziechen, oh die zu Aufnemung der Raitungen deputierte Personen, ihrem Befelclx nachkommen ; da es nicht heschelien, sie zu strafen. In margine (más kézzel); Die Zipseriscli Kamer referiert sich auf ihr fertig Gutachten,