Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.
14 A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS! noclimalen übersenden wollen, daraus denen Stenden diejenigen, so für rathsanib gehalten fürzutragen wären. Dass nun auch von ihr, der Zipserische Kamer zu wissen begert werde, wie und wasgestalt diess 97-isten Jahrs die bewilligte Contribution geraicht, wie hoch sich auch die Auzahl des Kriegsvolks zu Ross und Fuss in jedweder Spanschaft unterschiedlichen erstreckt, und dass sie die Musterregister destwegen überschicken sollen, sei ohne das bewusst, dass nit ihr der Kamer, sondern denen Herrn Obristen und Mustermaistern, sowol exoffitio, als auch durch ein absonderliche dits Jahrs ergangene Constitution, wie bei dem zehenden Artikl zu vernemmen, solche Verrichtung abgelegen, von denselben wo sie änderst ein Musterung gehalten, die Register abzufordern sein wurden. 2) Was die Abzahlung der Porten anlanget, habe diess Jahrs, vermüg des in dem Landtagbeschluss begriffen zwen Artikl ainiche Abzahlung nit, sonder allain die Rectificierung derselben wo etwo die Possessionen in den Spanschaften erweitert, oder hergegen die Heuser abgebrennt, fürgenomen werden sollen, was nun rectificiert oder verändert worden, habe weder der Herr Obriste, noch auch sie die Kamer dessen ainiche Verzaichnus nit haben künnen. Wolle doch dafür halten, dass, wofer die Zahl der Porten des nechstverwiechnen Jahrs nit gemehrt doch nit sehr auch gemindert worden, und nachdem sich damalen in Oberhungern über die fünftausend Porten befunden , zum wenigsten funfzehenhundert Mann zu Ross und soviel zu Fuss hetten mügen underhalten werden. Ob nun solches beschehen, das würden die Landsassen zum pösten wissen, sie, die Kammer hatte daran grossen Zweifel, seitemal der General-Obristenambts-Leutiuant, Herr Eliass Haidenreich so das oberhungerisch Landvolk bei Sixo damalen im Feld liegend gesehen, der zipserischen Kamer auf deren Nachfrog selbst angezaigt, dass daselb allenthalben zu Ross I. m. (To. 1c.) : Die Begister wegen fertiger Bewilligungslaistung von dem Obristen und Mustermaistern abzufordern. 2) I. TO. (TO. k.) : De rectificatione portarum und durch wen die Auflag geziemender Weis nit gelaistet worden, von Obristen-Leutenant Bericht zu nemen,