Veress Endre: Gyula város oklevéltára. 1313-1800. (Budapest, 1938.)

Zum Gula. Erstlich sollen sie mit Hansen Ahorn, so bisher meins gnädigen Herrn Ambtmann und Hofrichter zum Gula gewest ist, ordenliche und underschiedliche Rechnung hören, als lang er des Orts Amptmann gewest ist, von Jahren zu Jahren, und das die Geschickten darinnen gründtlich erkündigen, wie sie dann mit Hilf Peter Diaken zu thuenhaben, der Ihnen darinnen sein Anzeigen wol weiss ze thun, alsdann auch die Geschickten nit ohn Ihne, sonder in solchem neben Ihme Petern Diaken handeln sollen. Zum andern. Nachdem bemeldter Hans Ahorn hievor in seiner Rechnung durchaus seines Einnehmens einen Pfennig im Einnehmen gesetzt, und meinem gnädigen Herrn dafür ij denarios im Ausgeben aufgerechnet hat, welchs sein Gnad mitnichten leiden können, sollen die Geschickten in diesem Stück gründliche Erfahrung thun, wie es damit nachmals gestallt sey. 1 Darumb sollen die Gsandten in diesem Fall sehen, wie mein gnädiger Herr vom Hansen Ahorn allenthalben mog versichert und vergewisst werden, und ob er sich in diesem Stück der Ver­gewissung oder Erstattung der zweyer Pfennig beschweren wollt, soll man gegen Ihme handeln medio iure, nach laut des Langdsgebrauchs, damit man meinem gnädigen Herrn wider die Billichkeit nichts dahinden lass. Zum dritten. Nachdem bemeldter Hans Ahorn vom Zehenden Tausent Gulden eingenommen haben soll, ist den Geschickten befohlen, dass sie in solchem auch notturftige Erfahrung thon, und nach Erfindung solch Tausent Gulden Erstattung von Ihme erfordern und nehmen sollen. Zum vierten. Gut aufmerken ze haben, was seither seins Ambtszeit für Anschnitt gefallen, und wohin die underschiedlich von Stücken zu Stücken kom­men und angelegt seyen. Zum fünften. Als Hans Ahorn an das Ambt getreten, ist Ihme in sein Pflicht gebunden und angezeigt, dass er jährlich aufs wenigst hundert Kälber kaufen sollt und dieselben under die Leut schlagen, damit man zur Küchen umbsonst Viehe ziehen mocht. Darumb sollen die Geschickten fleyssigelich nachfragen, ob solchs also geschehen und wohin die Viechzucht widerumb kommen sey, damit sich mein gnädiger Herr zur Notturft auch darnach hab ze halten. Auch ist sunderlich meins gnädigen Herrn Befelch und Meynung, dass man alles zum Gula woran das ist, nichts ausgenommen von Stücken zu Stücken, nach aller Notturft inventirn, und damit solchs dester füglicher geschehen mog, die vordem Inventarien auch für die Hand nehmen soll, damit man underschiedlich wissen mog, was davor an Büchsen, Pulver, Wehre, Harnisch, Wein, Getraid und anders vorhanden gewest, und vorhanden sey. Zum sechsten, sollen die Geschickten mit . Petern Diaken handeln, Ihne widerumb zum bemeldten Ambt anzenehmen, ufs nächst und genehmest ; so man erheben kann, dass er Ambtmann und Hofrichter bleyb und damit man sich in solchem seinem Aufnehmen zum Ambt dester stattlicher darnach wiss ze richten, soll man die vorigen Bestallungen auch für die Hand nehmen und sich darin nottürftigelich ersehen. Zum siebenden, sollen die Geschickten dergleichen mit Bikisch Januschen auch handeln Ihne zum bemeldten Ambt neben Petern Diaken zu bestallen, abermals mit den genehmbsten und ufs nächst, wie obstehet, und sunderlich, dass die bede XVI Pferd halten, nämblich ihr jeder achte und nit mehr ; so haben sie daneben die Spann und Freysässen zur Notturft auch zu gebrauchen, und 1 Vonatkozik Ahorn János 1527-i számadásának arra a tételére, illetve kifejezésére, amely az őrgróf önérzetét annyival inkább sérté, hogy nem is felelt meg az igazságnak.

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