Tanulmányok Deák Ferencről - Zalai Gyűjtemény 5. (Zalaegerszeg, 1976.)

DR. TAKÁCS IMRE: DEÁK FERENC ÉS A MAGYAR KÖZJOG - FRANZ DEÁK UND DAS UNGARISCHE ÖFFENTLICHE RECHT - FERENC DEÁK ET LE DROIT PUBLIC HONGROIS

IMRE TAKÁCS: FRANZ DEÁK UND DAS UNGARISCHE ÖFFENTLICHE RECHT (Resümee) In der Person Franz Deáks vereinen sich die bestén Eigenchaften eines Komitats Tafelrichters und des aufgeschloöenen liberalen Politikers recht glücklich: gründ­liches juristisches Wissen, Erkenntnis der Widersprüche des spáten Feudalismus und Empfindung der Notwendigkeit der bürgerlichen Umwandlung. Der Ablegat des Komitats Zala wurde eine führende Persönlichkeit des standischen Reformreichstags 1832—36, der beste Kodifikator der liberalen Opposition, Die bekannteste Kodi­fikations'tátigkeit Deáks ist mit der Strafgesetzbuch-Vorlage von 1843 verknüpft. Deák hegte auch grofie Pláne mit der Kodifizierung des bürgerlichen Rechts, doch war seine Aktivitát als Kodifikator im Rahmen des öffentlichen Rechts, des Staats­rechts am bedeutsamsten. Die Staatsrechtler der bürgerlichen Epoche beriefen sich oft und gern auf Deák. Sein einziges Buch, die „Beitráge zum ungarischen öffentlichen Recht", wurde háufig bei verschiedensten Problemen zitiert. Untersucht wurde aber fást ausschlieűlich nur der Ausgleich bzw. die Reden und Schriften Deáks zu dessen Vorbereitung. Damit aber habén die Anhánger der historischen staatsrechtlichen Schule die öffentlich-rechtliche Tátigkeit Deáks ebenso verzerrt, wie die dogmati­sche Staatsrechtswissenschaft, die nach der Jahrhundertwende zur Geltung ge­langte. Sie beachteten námlich die staatsrechtlichen Ansichten und Antsrengungen Deáks vor 1848 überhaupt nicht, obwohl er mit einer — in der feudalistischen Ge­sellschaftsordnung als unerhört kühn und fortschrittlich geltenden — naturrecht­lichen Motivierung für die Leibeigenen privát- und prozeBrechtliche Rechtsfá­higkeit forderte und somit eigentlich schon für die bürgeliche Rechtsgleichheit kámpfte. Mit subtiler juristischer Argumentation erhob er das Wort gegen die Verletzung der Redefreitheit, zu einer Zeit, wo die Redefreiheit noch nicht ge­setzlich verankert war. Von der Darlegung der bürgerlichen Freiheitsrechte vor dem Reichstag führte ein gerader Weg bis zur endgültigen Abfassung der „Oppositionellen Erklárung" durch Franz Deák. Diese Erklárung enthielt zwar nur bescheidene Forderungen, gab jedoch ein Programm und umfaBte auch die grundlegenden Aufgaben des Staatsaufbaus der bürgerlichen Umwandlung. Als Justizminister der Batthyány­Regierung übernimmt er eine entscheidende Rolle in der Abfassung der 1848-er Gesetze, die ein neues öffentliches Recht schufen. IMRE TAKÁCS: FERENC DEÁK ET LE DROIT PUBLIC HONGROIS (Resumé) La personne de Ferenc Deák est le point de rencontre des meilleures qualités du magistrat du tribunal civil de comitat et de celles du politicien libéral, notam­ment: les connaissances juridiques approfondies, le discernement des contradic­tions du féodalisme tardif et le sentiment de la nécessité d'une transformation bourgeoise.

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