Vízügyi Közlemények, 1994 (76. évfolyam)

4. füzet - Kuti I.: A vízszennyezési bírság alkalmazásának francia gyakorlata

A vízszennyezési díj alkalmazásának francia gyakorlata 409 however, have very weak incentive effects, which is mainly due to the relatively low level of the charges. The most important lesson to he learned from the French regulation system by Hungarians is that the various environmental programmes financed from the income of water charges form a uni­fied organic system, along with the differentiated system of institutions that serve for the purpose. The efficiency of this system can be attributed to the richness and good coordination of the elements of the system. * * * » Die französische Praxis der Anwendung der Wasserverschmutzungsgebühr von Dr.-Oberlehrer István KUTI In Frakreich wurde mit dem Wassergesetz vom 16. Dezember 1964 ein neues System der was­serwirtschaftlichen Verwaltung eingeführt, welches durch das 1992 verabschiedete neues Wasser­gesetz weiterentwickelt wurde. Das Landesgebiet wird in sechs, geographisch abgegrenzte, voneinander verhältnismäßig unabhängige Flußgebiete unterteilt. Das System der wirtschaftlich­technischen Verwaltung baut auf diesen Flußgebieten auf und richtet sich somit nach der Ordnung der Naturprozesse. Die Bewirtschaftung der Wassemsourcen und die Tätigkeit für den Schulz der Wassergüte werden im differenziert ausgebauten organisatorischen Rahmen der Wasserwirtschafts­direktionen der Flußgebiete durchgeführt. Das operative Organ einer solchen Direktion ist der Di­rektionsrat, während die strategischen Entscheidungen von der Wasserwirtschaftskommission get­roffen werden. Die finanziellen Quellen der Direktionen entstammen hauptsächlich der Wassernutzungsge­bühr und der Wasserverschmutzungsgebühr (Tabelle II). Die Wasserverschmutzunggebühr wird auf Grund von sechs Wassergüteparametern (Feststoffgchalt, oxidierbare Stoffe, lösbare Salze, Inhibi­toren, organischer und Ammonium-Stickstoff, totaler Phosohorgehalt; Tabelle III), proportionell zur Verschmutzungs-Emission, entrichtet. Das Grundtarif wird bei den großen Vcrschmutzern auf Grund von Messungen, bei den übrigen als Pauschale festgelegt. Die Tarifskala wird von den Di­rektionen der einzelnen Flußgebiete, auf Grund zentraler Richtlinien bestimmt. Der Kreis der Ge­bührzahlenden nimmt allmählich zu; zuletzt wurde die Heranziehung der landwirtachftlichen Verschmutzer auf die Tagesordnung gesetzt. Seit dem Beginn ihrer Tätigkeit üben die Wasserwirtschaftsdirektionen eine Planungstätigkeit auf mittelere Frist aus. Die einzelnen Pläne widerspiegelns getreu die umweltpolitischen Prioritäten der jeweiligen Periode, natürlich unter Berücksichtigung der Eigentümlichkeiten des jeweiligen Ra­umes. Eine der wichtigen Prioritäten der VI. Planungsperiode (1992-1996) ist die Zurückdrängung der Nitratverschmutzungen. Vom Gesichtspunkt des Umweltschutzes kann das französischen System der Wasserversch­mutzungsgebühren als relativ wirksam bezeichnet werden. Die auf dem Gebiet der Wassergüte er­zielte Verbesserung wäre ohne dieses, von den herkömmlichen finanziellen Methoden abweichen­des, stabiles Finanzierungsinittel nicht möglich gewesen. Die anregende Wirkung des Gebühres ist jedoch gering, was den sehr niedrigen Tarifwerten zuzuschreiben ist. Für Ungarn ist die wichtigste Lehre des französischen Regelungssytcmes des Wassergüteschut­zes, daß die verschiedenen Wassergebühren, die aus den Einnahmen finanzierten verschiedenen Umweltprogramine sowie das dieselben verwirklichende, äußerst differenziertes und ausgewogenes Institutionssytem ein organischen Ganzes bilden, dessen Wirksamkeit gerade der Vielfältigkeit der Elemente und dein Einklang unter derselben zuzuschreiben ist. * * *

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