Vízügyi Közlemények, 1989 (71. évfolyam)
2. füzet - Lengyel Gyula: A bős-nagymarosi vízlépcsőrendszer villamosenergia-termelése
232 Lengyel Gyula als Rückzahlung des österreichischen Kredits, sich für die Lieferung von 1200 GWh Stromenergie während der Zeitspanne von 1996 bis 2015 verpflichtet. Im Anlagenvertrag wurden zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Hochspannungsnetz die Errichtung einer 380 kV-Fernleitung und einer Gleichstromeinlage von 550 MW Kapazität festgelegt. Im Generalunternehmer-Vertrag haben hingegen die Donaukraftwerke AG und das Ungarische Landes-Unternehmen für Investitionen des Wasserwesens (OVIBER) sich über die Errichtung der Staustufe Nagymaros geeinigt. Schließlich weist der Verfasser darauf hin, welche moralische und materielle Nachteile ein eventuelles Ausbleiben der Wasserkraftnutzung bei Nagymaros mit sich bringen würde. Außer den Entschädigungsansprüchen müßte zur Ersetzung der aus dem ungarischen Stromenergiesystems somit ausfallenden Energie eine alternative Kraftwerkskapazität gesichert werden, deren Kosten in Tabelle II ausgewiesen wurden. Als Schlußfolgerung stellt der Verfasser fest, daß ein Ausfall der Staustufe Nagymaros, und darin des Wasserkraftwerkes, wirtschaftlich gesehen nachteilig wäre.