Vízügyi Közlemények, 1988 (70. évfolyam)
2. füzet - Juhász Endre-Deák Béláné: Települések vízellátásának és csatornázásának hosszútávú fejlesztési koncepciója
166 Juhász E. és Deák В.-né Langfristige Entwicklungskonzeption für die Wasserversorgung und Kanalisation von Siedlungen von Dr.-Ing. E. JUHÁSZ, CSc und Frau Dipl.-Ing. B. DEÁK Der Ausbaugrad und das technische Niveau der Wasserversorguns- und Kanalisationssysteme gehören zu den Kennzahlen der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Das gegenwärtige Niveau der öffentlichen Wasserversorgung und Kanalisation in Ungarn entspricht einem mittleren Entwicklumgsgrad. Die Entwicklung wird von gesellschaftlichen und wirtschaftlich-politischen Zielsetzungen begründet; Ungarn ist übrigens auch durch seine geographische Lage dazu verpflichtet. Der gegenwärtige Grad der öffentlichen Wasserversorgung der Bevölkerung (87%) wird bis 1997-1998 den praktisch als Sättigungsgrad zu betrachtenden Grad von 95 bis 98% erreichen, wobei 90 bis 95% der Wohnungen versorgt sein werden (Bild 1). Der benötigte Minimalgrad an Kanalisation der Bevölkerung wird frühestens um 2005 den Prozentsatz von 65 bis 70% erreichen, wobei der Entsorgungsgrad der Wohnungen etwa 60% sein wird (Bild 2). Für 30 bis 35% der Bevölkerung wird die Lösung eine individuelle Abwasserunterbringung sein, wozu individuelle Abwasserklärungs-Kleingeräte und die Methode der Versickerung mittels Lösungsbecken entwickelt werden müssen (Bild 3). Die Realisierung der Entwicklung setzt die Erfüllung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Bedingungen voraus. Die Entwicklung der Wasserversorgung und Kanalisation der Siedlungen ist vorallem die Aufgabe der Gemeinderäte, wobei sich an der Bereitstellung der finanziellen Bedingungen sowohl die betroffenen Industriebetriebe als auch die Bewohner beteiligen. Die Realisierung der Hauptanlagen der regionalen Wasserversorgungs- und Kanalisationssysteme erfordert zentrale finanzielle Mittel. Die technischen Voraussetzungen können einerseits mittels Erhöhung der Effektivität bestehender Technologien, bzw. Entwicklung noch fehlender Technologien (vorallem auf dem Gebiet der Trinkwasseraufbereitung), andererseits durch Modernisierung der diese Technologien aufnehmenden Bauobjekte gewährleistet werden. Die Garantie für die geplante Entwicklung der Trinkwasserversorgung (Tabelle 1) wird einerseits durch den Schutz der Güte der Wasservorräte, andererseits aber durch die - mit einer Bereitschaft für die Übernahme von Belastunggen - einhergehende Zunahme des Bedarfes gesichert. Die geplante Entwicklung der Kanalisation (und der Abwasserklärung) erfordert die Anwendung einer wirksamen rechtlich-virtschaftlich-technischen Regelung.