Vízügyi Közlemények, 1932 (14. évfolyam)
2. füzet - XII. Kisebb közlemények
I. DIE WASSER WIRTSCHAFTSPOLITIK UND DIE ORGANISATION DES WASSERBAUWESENS IN ÖSTERREICH. Von : ISTVÁN ZAUNER, Auf Grund seiner im Spätsommer 1931 nach Österreich unternommenen Studienreise berichtet der Verfasser über die Organisation des österreichischen Wasserbaudienstes, sowie über die im Zuge befindlichen bedeutenderen Werke auf dem Gebiet der Flussregelung und Bodenmelioration. Der österreichische Wasserbaudienst zeigt eine Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Länder. Der Wasserbaudienst des Bundes umfasst die Regelung und Instandhaltung der in staatlicher Verwaltung befindlichen schiffbaren und flossbaren Flüsse, die Regulierung von Wildbächen, ferner den Bau und die Erhaltung künstlicher Wasserstrassen. Die Regelung kleinerer Wasserläufe, desgleichen die mit technischen Bodenineliorationen zusammenhängenden Arbeiten sind der Kompetenz des Landeswasserbaudienstes zugewiesen. Die Durchführung der dem wasserbaulichen Dienstbereich zugehörigen Aufgaben obliegt den zuständigen Abteilungen der Landesämter, bezw. stellenweise jenen der Landesbauämter, gleichviel ob es sich um Arbeiten des Bundes oder um solche der Länder handelt. Eine Ausnahme hievon bilden lediglich die Regulierungsarbeiten der Donau und der March, zu deren Durchführung das BundesStrombauamt in Wien berufen ist. Auf dem Gebiet der Fluss- und Bachregelungen sind seit dem Kriege beachtenswerte Fortschritte zu verzeichnen. Neben den sozusagen fortdauernden Regulierungsarbeiten der Donau (jährlicher Kostenaufwand cca. 4.765,000 Schillinge) werden grosszügige Werke an fast allen Nebenflüssen vorgenommen. Dieser Tätigkeit hegt ein zweifaches Ziel zugrunde : die Bekämpfung der zerstörenden Kräfte der Gewässer und ihre Umwandlung in wirtschaflich nutzbare Energie. Die Nutzbarmachung der Wasserkräfte erfolgt mit Heranziehung des privaten Kapitals. Durch Übernahme beträchtlicher Kostenanteile seitens des Bundes und der einzelnen Länder (Zeichnung von Aktien) wird jedoch der Öffentlichkeit der notwendige Einblick in die genossenschaftliche Gebahrung und somit gegebenenfalls auch die Möglichkeit eines leitenden Einflusses gesichert. Für Flussregelungen wird in Österreich im Jahresmittel der Betrag von 25—26 Millionen Schilling aufgewendet. Die von Seiten des privaten Kapitals für Wasserkraftanlagen verausgabte jährliche Summe beläuft sieh im Mittel der Zeit 1920—30 auf 37 Millionen Schillinge. Für die Durchführung der Meliorationsarbeiten sorgen mit Ausnahme der Länder Oberösterreich und Kärnten die kulturtechnischen Abteilungen der