Vízügyi Közlemények, 1932 (14. évfolyam)

2. füzet - XII. Kisebb közlemények

I. DIE WASSER WIRTSCHAFTSPOLITIK UND DIE ORGANISATION DES WASSERBAUWESENS IN ÖSTERREICH. Von : ISTVÁN ZAUNER, Auf Grund seiner im Spätsommer 1931 nach Österreich unternommenen Studienreise berichtet der Verfasser über die Organisation des österreichischen Wasserbaudienstes, sowie über die im Zuge befindlichen bedeutenderen Werke auf dem Gebiet der Flussregelung und Bodenmelioration. Der österreichische Wasserbaudienst zeigt eine Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Länder. Der Wasserbaudienst des Bundes umfasst die Regelung und Instandhaltung der in staatlicher Verwaltung befindlichen schiffbaren und flossbaren Flüsse, die Regulierung von Wildbächen, ferner den Bau und die Erhal­tung künstlicher Wasserstrassen. Die Regelung kleinerer Wasserläufe, desgleichen die mit technischen Boden­ineliorationen zusammenhängenden Arbeiten sind der Kompetenz des Landes­wasserbaudienstes zugewiesen. Die Durchführung der dem wasserbaulichen Dienstbereich zugehörigen Aufgaben obliegt den zuständigen Abteilungen der Landesämter, bezw. stellen­weise jenen der Landesbauämter, gleichviel ob es sich um Arbeiten des Bundes oder um solche der Länder handelt. Eine Ausnahme hievon bilden lediglich die Regu­lierungsarbeiten der Donau und der March, zu deren Durchführung das Bundes­Strombauamt in Wien berufen ist. Auf dem Gebiet der Fluss- und Bachregelungen sind seit dem Kriege beachtens­werte Fortschritte zu verzeichnen. Neben den sozusagen fortdauernden Regulie­rungsarbeiten der Donau (jährlicher Kostenaufwand cca. 4.765,000 Schillinge) werden grosszügige Werke an fast allen Nebenflüssen vorgenommen. Dieser Tätig­keit hegt ein zweifaches Ziel zugrunde : die Bekämpfung der zerstörenden Kräfte der Gewässer und ihre Umwandlung in wirtschaflich nutzbare Energie. Die Nutzbarmachung der Wasserkräfte erfolgt mit Heranziehung des priva­ten Kapitals. Durch Übernahme beträchtlicher Kostenanteile seitens des Bundes und der einzelnen Länder (Zeichnung von Aktien) wird jedoch der Öffentlichkeit der notwendige Einblick in die genossenschaftliche Gebahrung und somit gegebenen­falls auch die Möglichkeit eines leitenden Einflusses gesichert. Für Flussregelungen wird in Österreich im Jahresmittel der Betrag von 25—26 Millionen Schilling auf­gewendet. Die von Seiten des privaten Kapitals für Wasserkraftanlagen veraus­gabte jährliche Summe beläuft sieh im Mittel der Zeit 1920—30 auf 37 Millionen Schillinge. Für die Durchführung der Meliorationsarbeiten sorgen mit Ausnahme der Länder Oberösterreich und Kärnten die kulturtechnischen Abteilungen der

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