Kulturmérnöki jelentések, 1886

VII. Az orsz. halászati felügyelő jelentése

Bewässerung betragen per Catastral-Joch 5, 10—30 fl. ; vorausgesetzt, dass dieselbe nicht nur durch Wasserhub-Maschinen ermöglicht wird. Planirungen werden nur selten vorgenommen, denn das Bewässerungs-System wird meistens dem Terraingefälle und den Niveau-Verhältnissen angepasst. Das Bewässern von sehr unebenen Feldern ist vorläufig ausgeschlossen, da genügendes ebenes Terrain vorhanden ist, auf dem die Bewässerung billig xind mit gutem Erfolge durchgeführt werden kann. Um über das Resultat der bewerkstelligten Arbeiten und darüber, ob dieselben im guten Stande gehalten werden, sich Ueberzeugung zu verschaffen •werden an die das Culturingenieur-Amt in Anspruch nehmenden Grundbesitzer jährlich Fragebogen entsendet, und die eingelaufenen Antworten im Jahres­Berichte, der dem Landtage ebenfalls vorgelegt wird, veröffentlicht. Im Laufe des Jahres 1881 hat das Ministerium all jene Daten, welche auf die Boden­Amelioration Bezug haben, die vor der Aufstellung des Culturingenieur-Amtes vollzogen worden sind, sammeln lassen ; aus diesen geht hervor, dass in den früheren Jahren ungefähr 450 Hektar in grösseren Herrschaften mit gutem Erfolge drainirt worden sind. Eine regelrechte Drainage mit gebrannten Thonröhren wurde zum ersten Male im Jahre 1852 vorgenommen. Die Fläche der auf Grund technischer Pläne eingerichteten älteren Wiesen-Bewässerungen kann ungefähr 2700 Hektare betragen. Das Resultat kann jedoch bei jenen durchaus nicht als günstig bezeichnet werden, denn die Kosten beliefen sich zu hoch, nämlich 2—300 fl. per Catastral-Joch, während das Durchschnitts-Erträgniss per Catastral-Joch nur 700—1400 kgr. Heu betrug. Die Ursache hievon ist, dass die Wiesen nicht gedüngt wurden, ferner dass die Berieselung nicht mit genügender Fachkenntniss bewerkstelligt wurde und an vielen Orten sogar die Einrichtungen gänzlich vernachlässigt wurden. Die Institution der Wiesenbaumeister ist nun berufen diesem Uebelstande in erster Linie abzuhelfen. Ausserdem sind noch -ungefähr 5000—7000 Catastral-Joch auf natürlicher Berieselung basirende Wiesen­Bewässerungen in den nordwestlichen Theilen des Landes gelegenen Gebirgs­gegenden vorzufinden. Zur sichereren Bewerkstelligung der Arbeiten und zur genaueren Kenntniss der hydrographischen Verhältnisse des Landes, werden von den Cultur-Inge­nieuren Wasseraufmessungen und Aufnahmen der Flüsse vorgenommen, deren Resultat in den Jahres-Berichten veröffentlicht wird. Die ersten diesbezüglichen Daten sind in dem Berichte des Jahres 1881 enthalten. Die Organisation des Culturingenieur-Wesens ist jedoch bei weitem noch nicht vollendet ; der Wasserrechts-Gesetz-Entwurf nämlich, in welchem diese Institution eine bedeutende und wichtige Rolle spielt, tritt wahrscheinlich schon im Laufe des Jahres 1885 in Kraft, ebenso wie das Fischzucht-Gesetz, denen alsbald auch ein die Einrichtung einer Landes-Culturrentenbank betref­fendes Gesetz folgen wird, zu dessen Verhandlung die Vorstudien im Ganzen und Grossen schon vollendet sind.

Next

/
Oldalképek
Tartalom