Egy emberöltő Kőszeg szabad királyi város levéltárában; Tanulmányok Bariska István 60. születésnapjára (Szombathely 2003)
H. Németh István: A szabad királyi városok igazgatásának abszolutista vonásaihoz. A felső-magyarországi városok 1681. évi tisztújításai
maßen dieses wider der Stadtuhralte Gewohnheit lauffete vor Einß, vor das andere, das er der allgemeinen Stadt zugehörige Gelder nicht in seiner Behausung, sondern alten Brauch nach auf dem Rathaus in einer cassa halte, worzu einen Schlüßel er, und den anderen der ältiste Ratsverwante Johann Foidt haben solle. Drittens das er den Johann Kleinerum mit Nachtruck wircklich dahin anhalte, das er der ehrbaren Gemein, wegen dessen, so er auf das Weinlesen, aus den 7 Stadtdörferen und Mühlen empfangen, getreue special Rechnung abgebe, er Richter selbsten aber umb diesem und anderen mit einem guten Exempel vorzugehen, ein gleiches tun, und wegen des Scheurambts vor der Gemein treue special Rechnung erstatten solle. Viertens solle er alles Erensts darob sein, das die Kirchen, Mühlen und andere publica aedificia so viel möglich wiederumb repariert, der Stadt aus denen Schulden geholfen, und das commune aerarium civitatis vermitelst einer guten Wirtschaft, so viel es sich moderno tempore tun lasse, in aufnemmen gebracht werde. Vor welche Ermahnung sich Richter und Rat gehorsamst bedanket, und derselben so viel möglich sein werde, nachzukommen versprochen haben, weilen dann der ganze inner und äussere Rat mit lauter catholischen Leuten besetzt, und kein öncatholischer zugelassen worden, unter allen Catholischen aber ausser des Richters kein iurisperitus und der nótárius ein ganz iunger Mann seie, welcher noch wenig Erfahmuß habe. Der Ladomirsky die Teutsche Sprach nicht könne, und die übrige Catholische alle lauter gemeine Handwerker und Meisters einfeltige, arme unvermögliche Leut wären. Als haben sie gebetten, ob sie nicht zu Zeiten einige vor den öncatholischen consultieren dörfen, welches wir dann überlegt, und befunden das in dieser Stadt es universaliter mit den Catholischen sehr schlecht bestellt, und fast kein subiectum seie, welches sein officium der Gebühr nach versehen könnte, außer des Ladomirsky, welcher aber, wie gemeldet, der Teutschen Sprach unkundig, und aus Mangl anderen Subiecten erst von 2 fahren her in den Rat gesetzt worden, dahero umb der Stadtsachen und Gebrauch wenige Wissenschaft hat. Dessenwegen wir auf ihr innständiges Bitten, damit diese Stadt, als ihm kaiserlichen Majestät peculium nicht gar zu Grund gehe, erlaubet, das sie in gravioribus zumahlen iuridicis negotiis 2 oder 3 Lutheraner, nametlich Michael Jaray, Philipp Herlich und N. Henrici extra senatum consultando adhibieren dörfen, damit denen rechnenden Parteien die Gerechtigkeit nach der Stadtrechten und Gebrauch erteilet werden könne, auch der allgemeinen Stadt in comitatu und sonsten nichts vergeben, sondern derselben nach Möglichkeit gesteuret werde. Worbei auch gewisse Schmachhandel, so vorhin zwischen dem Mathiae Pommer und dem Richter geschwäbet, ex officio auf gehebet, und dem Pommer hierauf dem Richter die Hand, auch ins künftig gebührente Ehr und Respect zu geben befohlen, zu welcherlei der Richter gleichfals ermahnet, und ihnen sambentlich bedeutet worden, wan einer an dem anderen solche Fähler, welche von einer Importanz, und nicht zuverschweigen weren, sehe, das ers in curia coram senatu mit Glimpf, und aller Bescheidenheit andte, damit die Sach in der Güte sine scandalo publico und ohne alle Schmachwort beigelegt werden könne. Bestehet also der Magistrat in der königlichen freien Stadt Bartfeld in den nachfolgenden Personen. 241