Egy emberöltő Kőszeg szabad királyi város levéltárában; Tanulmányok Bariska István 60. születésnapjára (Szombathely 2003)

H. Németh István: A szabad királyi városok igazgatásának abszolutista vonásaihoz. A felső-magyarországi városok 1681. évi tisztújításai

dislaum Ladomirsky, aus welchen sie ihren vorigen Richter Andreám Jügling erwöhlet, und dieses gebetten haben, das ihme außer des Richterambts kein anderes zugelassen, und das der allgemeinen Stadtgelt nicht wie eine zeithero per abusum geschehen, in des Richters Behau­sung, sonder nach alten herkommen, auf dem Rathaus in einer cassa, worzu neben dem Stadtrichter der ältiste Ratsverwante einen Schüssel haben solle fürtershin aufbehalten werde. Welcher dann alsofort, weilen auch unter denen catholischen kein tauglicheres subiectum zu finden ware, in ihro kaiserlichen Majestät Namen confirmieret, und mithin die Gemein erin­deret worden, ehe sie zu der Ratsverwanten Wahl schritten, gleichfalls zu vermelden, was sie wider einen oder den andern vor gravamina und exceptiones hetten. Indeme sie nun wider den Johann Kleinerum und den Sebastian Adelbodinger sehe geklagt haben, und zwar in spe­cie wieder den Kleinerum, das er nicht allein vor sich selbsten hin continuierlichen Lued und Fülerei lebe, sonder noch die andere Ratsverwante verführe und zur Trunkenheit bringe. Item das er auf das Weinlesen viel Geld empfangen, und darüber noch einige special Rech­nung nicht abgelegt habe. Über dieses habe er 7 Stadtdörfer und die Mühlen zuverwalten ge­habt, und der Stadt keinen Nutzen daraus geschaffet. Wieder den Adelbodinger aber, das er als ein stets betrunkener Mann in der Stadt grose Ungelegenheiten mache, mit Bitt, das diese ausgekissen, und ihnen anstatt derer, wie auch des verstorbenen Caspar Prickhlmayrs Luthe­rische zuerwöhlen erlaubt werden möchte, in deme unter den Catholischen dergleichen Leut nit zufinden seien, welche in einem wichtigen Fall, dem Richter mit einem rechtschaffenen Rat an die Hand stehen, oder in einer auskommender gahlingen Not der allgemeinen Stadt mit einer Geldhilf unter die Armb greiffen könnte, gleich wie wir aber in ihr erstes petitum, als rechtmässig gern, in das änderte aber auf keinerlei Weiß einwilligen haben können, als haben wir ihnen auf der Gemein 3 andere catholische Männer anstatt der abgängigen vorge­schlagen, als ihren Vormund Johann Foidt, welchem als einem ehrlichen frommen und treuen Mann wir neben dem Stadtrichter die Schlüßel zu der cassa zugeben befohlen, und nach dem Richter die erste Stelle zu dem Endte eingeraumbt haben, das er gleichsamb des Richters contra sein, und auf der allgemeinen Stadt bestes treulichen attendieren solle, so dann den Mathiam Pommer, welcher vorhin auch schon einmal im Rat gewesen, und Andreám Deme­ter, bei welchem sie auch auf mein administratoris gethane Repraesentation, das es wieder ihro kaiserlichen Majestät allergnedigsten Befelch wäre, Lutheraner in den Rat einzunem­men, die Sach bewenden haben lassen. Anstatt des vorigen Vormunds Johann Foidts aber haben sie einmietig verlanget Thomam Scherfelium, welcher, weilen er ein feiner berödter Mann ist, vor einen Vormund, und die andere 3 vor Ratsverwante neben denen vorigen 9 mit welchen allen die Gemein zufrieden gewesen, in ihro kaiserlichen Majestät Namen befes­tiget worden. Hierüber haben wir uns in die Kirchen verfieget, allwo die gewöhnliche Solem­nitäten gleich den vorigen Jahren gehalten worden. Nach deren Vollendung sein wir aber­mahlen auf das Rathaus gangen, wohin auch Richter und Rat beruefen worden, und ihren Sitz, voie sie der Teutsche Cammer secretarius verlesen, eingenommen, auch mithin nach der alten Formul das gewöhnliche iuramentum abgelegt haben. Worauf ich Administrator dem Richter und Rat wegen ihres Verhalts erstlich quo ad generalia, gleich wie die vorige Jahr eine bewegliche Ermahnung getan, und zu Vollziehung der Gemein vorgebrachter Bitt dem Rich­ter befohlen habe, das er außer des Richterambts hinfüro kein anderes Ambt haben solle, 240

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