Tilcsik György: Szombathely kereskedelme és kereskedelmi jelentősége a 19. század első felében - Archívum Comitatus Castriferrei 3. (Szombathely, 2009)
Német nyelvű összefoglaló
Jahrhunderts nicht im Rahmen der jedes Jahr im April abgehaltenen Restaurationsversammlung gewählt, seine Funktion und damit das Recht auf die Einhebung des Standgeldes wurde per Lizitation meistens auf drei Jahre verpachtet. In den ersten drei Jahrzehnten der untersuchten Zeitperiode wurde das Amt von einer und derselben Person über mehrere Jahre versehen, nach 1833 wurde meistens nach dem Ablauf der aktuellen Pachtzeit das Amt von einem neuen Marktrichter bekleidet. Als ein auffälliges Phänomen mussten wir konstatieren, dass in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts jeder der Marktrichter ursprünglich zu den Gewerbebetreibenden gezählt hatte. Diese Tatsache lässt uns zu der Annahme verleiten, dass sich ein Teil der Handwerker des Marktfleckens in unserer Zeitperiode seinen Lebensunterhalt nicht oder nur sehr schwer von seinem Handwerk bestreiten konnte, deshalb sich dazu veranlaßt sah sein Erwerb zu ergänzen, oder sein Handwerk völlig aufzugeben, und seinen Lebensunterhalt mit Handeln zu verdienen. Anhand unserer Analyse des Steinamangers Marktes, der Jahr- und Wochenmärkte können wir behaupten, dass der Markt mit seinen 104 Wochen- und mit seinen 5 Jahrmärkten in unserer Zeitperiode ein verhältnismäßig gut organisierter Markt war, der mit den verpachteten Geschäften des Rathauses eng zusammenarbeitete. Die Stadtleiter konnten durch den Marktrichter jederzeit gegen Mißstände einschreiten, ihre Kontrolle über den Markt im Interesse der von ihnen erlassenen Beschlüssen - um ihnen Geltung zu verleihen - aufrechterhalten, wovon sie auch andauernd Gebrauch machten. Beschwerden wegen den limitierten Preißen oder wegen den geeichten Maßeinheiten wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nur wenige eingereicht, der Kampf gegen den spekulativen Warenankauf - vor allem der von Getreide, Gemüse und Obst - und die verbotene Verkaufstätigkeit an Sonn- und Feiertagen stellte die Behörden vor eine ständige Aufgabe, dazu kam ab den 1820er Jahren das Problem des Überfülltseins des Marktes. Dieses Problem löste sich auch nicht durch die Maßnahmen der Stadt, in dem man nach dem am 27. April 1817 in der Stadt wütenden großen Feuer - das auch auf dem Markt einen großen Schaden anrichtete - die kleineren Geschäfte am Markt niederreißen, beziehungsweise nicht mehr neu aufbauen ließ. Um dem Uberfülltsein eine Abhilfe zu schaffen wurde zu Jahrmärkten auch der neben dem Marktplatz auf dem „Komitatsplatz” befindliche sogenannte „kleiner Markplatz” in die Geschehnisse einbezogen um dort Zelte aufzustellen, für die Fuhrwägen der Getreide-, Wein- und Salzhändler wurden außerhalb des Platzes eine geeignete Abstellmöglichkeit gesucht. Mit den Jahren wurde zuerst der Ochsen-, dann der Schweinehandel vom Steinamanger Marktplatz verwiesen, trotzdem hatten auch weiter in den 1830er und 1840er Jahren einige Händler an ihren ihnen zugewiesenen Marktstellen etwas auszusetzen. In Folge dieser Beschwerden führte die Stadt Steinamanger im Jahre 1843 eine im Vergleich zu den vergangenen Jahren eine etwas abgeänderte Platzreservierungsregelung ein, die aber das Problem der Uberfülltheit nicht beseitigen konnte. Diese Tatsache verweist eindeutig darauf, dass der bestehende Marktplatz sich für die Abhaltung eines großen Jahrmarktes von großem Umsatz - der auch Leute über die Komitats- und Landesgrenze anlockte - nicht mehr eignete. 228