Tilcsik György: Szombathely kereskedelme és kereskedelmi jelentősége a 19. század első felében - Archívum Comitatus Castriferrei 3. (Szombathely, 2009)

Német nyelvű összefoglaló

nen, zollfrei über die Stadtgrenze transportieren durften. Dieser Beschluss fügte den im Ausland tätigen Händlern einen bedeutenden Positionsverlust zu. In den Versammlungen der Gemeinde und des Rates versuchte die Stadt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in ihren Ratsschlüssen die Handelsinteressen des Marktfleckens und ihrer Einwohner zu schützen, falls das Interesse des Einzelnen dem des Kollektivs entgegenstand, dann wurde im überwiegenden Teil ein Beschluss zu Gunste der Mehrheit gefällt. Gleichzeitig kam es aber öffters vor, dass mann unter Be­rufung auf den Rechtsgebrauch und die geltenden Vorschirften das Wirtschaftsinte­resse der ortsansässigen Handelsleute gegenüber dem allgemeinen Nutzen eines brei­teren Abnehmerkreises bevorzugt hatte. In der von uns untersuchten Zeitspanne musste sich die Stadtgemeinde und der Stadtrat überwiegend mit den Handelsangelegenheiten von auswertigen Personen abgeben. Bei der Regelung dieser Angelegenheiten hat die Gemeinde und der Rat ständig das Interesse und die Vorrechte der Steinamanger Handelsleute vor Augen gehalten, nicht einmal dann war die Gemeinde und der Rat davon abzubringen, wenn die Mißachtung der geschriebenen und ungeschriebenen Handelsregelungen der Stadtkasse einen kleineren oder größeren Gewinn gebracht hätte. Die Gesetzgeber der Stadt waren bei der Genehmigung oder bei der Zurückwei­sung der Bittgesuche im Zusammenhang mit der Anfrage auf eine Geschäftseröffnung oder auf ein Handelsgewerbe stets darauf bedacht, dass nur so viele über eine Einwil­ligung verfügen sollten, die den Ansprüchen der Einwohner gerecht werden konnten, beziehungsweise dass die Anwärter ihr Leben vom Handel bestreiten konnten. Die im Erdgeschoß des Rathauses auf dem Marktplatz befindlichen Geschäfte, die einen bedeutenden Gewinn abgeworfen haben, und das dort betriebene Kaffehaus - fungierte später als Gasthof - hat die Stadt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zu Ende des Jahrhunderts verpachtet. Die Umstände und die Ereignisse der Lizita­tionen lassen darauf schliessen, dass das Marktflecken außen dem offensichtlichen Gewinnertrag konseqvent daran interessiert war, dass die Geschäfte und der Gasthof über eine längere Zeit von einem und demselben Person gepachtet werden sollten, dieses Bestreben war sowohl für die Stadt als auch für die Einwohner gleichermassen wegen dem Gewinn vom Nutzen. Ebenfalls auf Lizitationen wurde der in den Wäldern des Marktfleckens wach­sende Gallapfel versteigert, für den die ortsansässigen und die Juden der umliegenden Ortschaften ein ständig großes Interesse zeigten. Unter den Pächtern dieses Rechtes sind neben den Stadthändlern und Juden auch Handwerker - wie Gerber, Schuster - zu finden, die für den Gallapfel bei ihrem Handwerk eine Verwendung gefunden haben. Aus den Lizitationsschriften und aus den abgeschlossenen Pachtverträgen ist darauf zu schliessen, dass bei guter „Ernte” das Pachtrecht unter mehreren Personen geteilt wurde, es kam sogar öffters vor, dass Juden und nicht Juden das Pachtrecht unter sich teilten. Der Marktrichter, der im Handelsleben der Stadt und besonders in der Gewäh­rung des Marktbetriebes eine Schlüsselrolle spielte, wurde in der ersten Hälfte des 19. 227

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