Horváth M. Ferenc - G. Molnár Péter (szerk.): Váci végrendeletek II. (1729-)1751 – 1770(-1785) - Váci Történelmi Tár 6. (Vác, 2010)
Bevezetés
304. Steiner János végrendelete 1765. március 4. In Nahmen der allerheiligsten und unvertheilten Dreifaltigkeit, Gott Vatter, Sohn und heyligen Geistes, befehle meine arme Seel dem, der sie mit seinem kostbahren Bluth erlöset und in Schutz der allerheiligsten Jungfrau, Maria, dem Leib aber der Erden nach kristkatholischen Gebrauch zu bestatten und vor meine arme Seel auf heilige Messen 5 fl., sage fünf Gulden nach meiner Ablebung also gleich lesen zu lassen. 2. Vermache meiner gnädigsten Grundherrschaft zu der Kirchen 2 fl., sage zwei Gulden reinisch. 3. Der Annae Mariae Paschlin nach dem versterbenen Philip Paschl verbleibener Tochter zu ihren Erbtheil 60 fl., sage sechtzig Gulden reinisch, von welchen 60 fl. schon die Schrift beiden allhiesigen Magistrathus bestündet: dannoch aber ist die meinige solche 60 fl. nicht ehender schuldig zu bezahlen, als zu ihrer Vereheligung oder bey ihrer Erlangung der Majore in Jahren. 4. Vermache zu einem vatterlichen Erbtheil meinem beiden Sohn, Johann Michael, dann Adam Steiner einem jeden 70 fl., sage sibentzig Gulden reinisch, und zwar mit diesem Beding, daß die meinige obbennantes Geld zu geniessen hat ohne Darlegung der Interesse, bis nicht ein jeder Buersch 17 Jahr erlanget, sodann erst solches zu verinteressieren, oder wann wie nicht hoffe, die meinige oder ihr khünftigcr Gemahl die Bueben zu hart halten, daß sie vor 17 Jahr ihr Brodt anderwärtig zu suchen gezwungen mithin von obbenanter Zeit zu verinteresserin schuldig sein wird. 5. Wann die meinige, wie nicht hoffe, das Haus nebst anderen befündli- chen Mobilien verkhaufen solte, so ist sie schuldig das obbenante Geld sowohl des Madls als Buebuen bey dem allhiesiegen Magistrat oder anderen Vorstehern zu verlassen, dannoch aber die zwey kleine Bueben von ihren mütterlichen zu erhalten, wenigstens bis, daß die Bueben ihr Brodt suchen khunten, hingegen hat sie auch von denen zwey Bueben ihren Erbtheil, deren 140 fl. (solang, sie die Bueben pflegen wird) die Interesse zu geniessen. 6. Verbleibt meine Ehe Consortin, Eleonora Steinin eine universal Erbin allen und jeden liegenden und vegitabilen Mobilien; dieses ist mein letzter Will wormit Gott befohlen. Signatum Waitzen (Waatzen) den 4 Martii 1765. Johann Steiner als Testamentarius Zur größerer Beglaubigung dessens, haben wir uns jedes benante als dar- zu erbetene Zeigen unterschriben und mit dem Insigl begräfftiget. Signatum ut supra. [P. H.] Frantz J. Stockinger (Stockhinger) m. p. Senator 377