Horváth M. Ferenc - G. Molnár Péter (szerk.): Váci végrendeletek II. (1729-)1751 – 1770(-1785) - Váci Történelmi Tár 6. (Vác, 2010)

Bevezetés

Anderstem will ich, daß mein Leichnamb sollte in die Kruften deren W. W. P. P. Franciscanern gelegt werden. Drittens solten vor meine arme Seel nebst einer competenten Begräbnis 5 heilige Mässen sambt dem Req[u]iem gehalten werden in benandten Orth deren P. P. Franciscanern. Virten. So habe ich mir zum Voraus noch einhundert Gulden, von wel­ches dermahliger mein Ehegath nichts darvon wissend ist, solten Gott zur heyligen Mässen, welche in alle 3 Clöster, als P. P. Dominicaner, P. P. Franciscaner und P. P. Piaristen zerthailt werden, dan noch aber werde und solte von denen Kost meine obstehen und benante Begräbnis darvon be­zahlt werden, und dan Fünftens. So vermache von anderseyten benanten 100 fl. zum Geben der Capelen unser Lieben Frauen 10 fl. Sechstens. Wir, geschlossener Hejhaths Contract und in 3ten Punctom gemelt Wärth, daß beide meine Kinder, als Martin Hein (Heynn) und Ca- tharina Heinin (Heynin) zechet mit 300 fl. als väterlicher Erbthail seynd betreut worden, also will ich, daß sie von der Erbschaft auch mütterlichen Erbthail zechet, rundt 100 fl. zurfahlen solten. Vom väterlichen und müt­terlichen vor beide Kinder betragt 800 fl. Sübenden. Daß von dermalligen Ehegatten, Ludtwig Schönleber (Sönlö- her) ehrlich ertzeugtes Kindt, Maria Anna, solten auch mütterliches Erbgut zu fallen, als einhundert Gulden Rheinische, sage 100 fl. Achtens. Meine Klaidung, was immer nach meinen Toth verbleiben o- der vorhanden ist, solte meiner Tochter, Eva Catharina völlig und eygend zurfahlen. Und dieses von Worth zu Worth ist mein letzter und ernstlicher Wil­len, welchen ich in allen und jeden Puncten will vollzogen haben, und wann diese meine Disposition nicht gelden solte als ein formbliches Tes­tament, so solte sie doch gelten als ein Codicill, oder anderer letzter Wil­len, wie es immer auf eine bessere Weiß denen allgemeinen Rechten oder Landtsrechten gemäß geschehen kan oder mag, damit aber dieser mein letzter Willen desto sicherer und gewäster und Werckh gestehet werde, als es solches alles solte vollzogen werden. Zur mehrer Kraft dessen habe mich eygenhändtig, so will meine Unbäsligkeit zurlasset, doch bey voll­kommenen Verstandt und freyen Willen unterschriben und mit meiner Petschaft geferdiget, auch umb ein gleiches unterschribner Herren Zeugen gebethen. Geschehen in der bischöflichen Residenzstatt Waitzen den 11. Junii 1755. [P. H.] Marianna Baumillerin mein lezeter [!] Willen [s. k.] [P. H.] Josephus Karletzhoffer als Zeig [s. k.J [P. H.] Ferdinand Fischer als Zeug [s. k.J 144

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