Váci végrendeletek I. 1706 - 1750 (-1754) - Váci Történelmi Tár 3. (Vác, 2006)
VÉGRENDELETEK (FORRÁSJEGYZÉK)
tung dessen: sehr Kranckh der Einligendt, jedoch dennoch bey guten Verstandt, über meine wenige Haabschaft einen letzten Willen oder Testament machen wollen, und zwar. Erstlich. Wann Gott der Allerhöchste nach seiner göttlichen Disposition und Wüllen mein arme Seel von dem Leib abfordern sol te, befehle ich selbe ihren Erlöster und dan[n] den Leib der Erden, von der ehr kommen ist, auch solle Anderns. Besagter mein Leichnamb, wie christlich-katholische gebräuchlich ist, solle mit dem gantzen Geleidt von der hochlöblichen Bisthum- und Pfarrkirchen 600 in Friedthof hinaus zu meiner Gott Seelige Waib zur Erden bestättiget werden, und darbey in Friedthof Cappeln ein heylige Messe gelegt werden. Auch Drittens. Verschaffe ich 15 FL, sage fünfzehn Gulden auf die Leichbegängnis und heylige Messe, damit was zur ordinary Leichbegängnis nicht aufgehet, solle auf heylige Messe zu Trost meiner und meines Gott Seelige Waibsseelen Heyl sein. Viertens. Meinen ersten drey Kindern ist jeden zwantzig Gulden bevorauß in den Heyrathsabreth gemacht worden mütterliches, welches zusammen sächzig Gulden ertragt, weillen aber eines darvon gestorben, so verbleibet es denen zweyn die 60 FI. Fünftens. Was von meinen Vatter Seeliger herrkommen ist 54 Fl., darvon aber solle meinen ersten Kindern viertzig Gulden zum besten sein, und ihnen zu kommen und verbleiben. Sechstens. Solle vor die Meinige, als meinen Waib das Handtwerckh und Handtwerckhzeig verbleiben, ausgenommen 100 Lade solle auf die ersten Kinder fallen. Siebentens. Das Haus sambt denen zwey Weingarden und annoch die ausstehenten Schulden, wie specificirt, solle meinen Waib und beeden [!] Theilen Kindern in gleichen Theil fallen. N. B. Wie woll ich ihr als meinen Waib in der Heyrathsabreth des haibete Haus versprochen, hinendtgegen sie mir 100 Fl. versprochen von ihren Eltern zu mir zu bringen, weiles aber di[e]ses Bisdato annoch nicht geschehen, so halte ich auf mein Versprochen nicht, also solle es, wie oben gemeldet in siebten Puncto: alles in gleichen Theil fallen und sie verbleiben haben. Achtens. Alles wüll ich, daß es solle ohne alle Gefähr gehalten werden, wahr zu einer Bekräftigung habe ich diese ehrliche erbettene Herr Zeigen berufen und sie solches mit aygenen Handtschriffte und Petschaffte bekräftigen helfen lassen. Waitzen den 3. Februar 1743. Szent Mihály-templom