Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

IV. Ceremonien - 2. Die Taufe

70 Unitarier Spiegel. Die Zeit des Taufens ist zwar nicht bestimmt, — die Neugeborenen werden indesz in allen Fällen in ihrem Säug­lingsalter schon getauft. Der Ort des Taufens ist zuweilen die Kirche, zuweilen die P farr Wohnung, in den Städten zumeist die elterliche Wohnung. Die Formel der Taufe ist: „Ich taufe Dich N. im Namen des Vaters, des Sohnes und des heili­gen Geistes“. Dieses bedeutet im Sinne der Unitarier dem Zwecke des Taufens gemäsz so viel, dasz der Getaufte verpflichtet wird in Gemäszheit jener Lehre zu leben, welche aus Got­tes — unseres himmlischen Vatters-Willen durch Jesum, den Herrn, der Gottes Sohn genannt wird, verkündet und durch des heiligen Geistes Kraft hier auf Erden verbreitet wur­de. — Das Taufen geht in der Weise vor sich, dasz der Geistliche ein kleines Vorgebet betet, sodann eine kurze Rede hält, in welcher er den Zweck der Taufe, die Pflich­ten der Eltern, die Bestimmung des Menschen u. s. w. vor­trägt ; — hierauf betet er ein mit dem Vaterunser geschlos­senes Gebet, befragt den Namen des Kindes und gieszt — während er die Taufformel spricht — reines Wasser auf dessen Kopf; und beendet die Ceremonie mit einigen „Seg­nung“ genannten Worten“. Das Wasser wird in einen Zuge und nicht in dreima­liger Unterbrechung auf den Kopf des Kindes gegossen. Die Unitarier legen dem Taufwasser überhaupt keinerlei Sünden­­tilgungs- oder anderweitige Zauberkraft bei, und betrachten es als einfaches Sinnbild der Reinlichkeit. Obschon das Taufen— dem Sinne der Unitarier-Kirche gemäsz — zur Seeligkeit nicht unumgänglich notwendig ist— und sohin das ungetauft verstorbene Kind der Verdammung nicht zum Opfer fällt; so ist der Unitarier um den Vollzug der Taufe dennoch so sehr beflissen, dasz der Geistliche im Nothfalle selbst zur Nachtzeit zum Taufen gerufen wird ; denn das Recht des Taufens körnt — der Unitarier-Kirche gemäsz — nur den Geistlichen, als solchen Personen zu, welche die Gemeinversammlung zum Unterrichte, womit doch Jesus— der Herr — das Taufen verbunden hat, erwählet und beamtet hat

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