Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
III. Kirchenverfassung - C.) Einige wichtigere Gesetze
54 Unitarier Spiegel. habt ; — den streitenden Parteien ist es unbenommen auch der Rechtshilfe diplomirter Advokaten sich zu bedienen. - ■ Bezüglich der durch die Kirche selbst gegen ihre Beamteten eingeleiteten Klagsstellungen — wird das Actorat durch den Fiscaldirector geführt. — Praeses des Unterpresbyterial Gerichtes ist der Bezirks-Dechant— Schriftführer desselben der Bezirksnotar; welche beide zur Zahl der fünf ordentlichen Stuhlsrichter gehören. — Von den Unterpresbyterial Gerichten wird jede Angelegenheit von Amtswegen dem Oberpresbyterial-Gerichte unterbreitet. b.) Das Oberpresbyterial-Gericht besteht aus sieben Mitgliedern; unter denen der Bischof als Vorsitzender, der Kirchen-Obernotar als Schriftführer Sitz zu nehmen haben. — Die übrigen fünf Mitglieder werden durch das Kirchen-Oberconsistorium aus der Zahl der weltlichen und presbyterialen Glieder des Kirchen Vertretungs-Rathes gewählt. — In früherer Zeit wurde das Gericht zweiter Instanz durch den Kirchen-Vertretungsrath selbst geamtshandelt und das Obergericht kann auch gegenwärtig als eine besondere zur Gerichts-Amtshandlung entsendete Commission betrachtet werden. — Daher kömmt es ja auch, dasz es seine Urtheile im Namen des Kirchenvertretungs-Rathes als Oberpresbyterialgericht ausfertiget. — Der Amtssitz desselben ist beständig Klausenburg; — es hält seine Sitzungen in je drei Monaten der Regel nach einmal ; es darf aber auszerordentliche Sitzungen abhalten. — Die an das Oberconsistorial-Gericht appellirten Erscheidungsprozesse werden inerst dem Ehevertheidiger behufs Erstattung seiner allfälligen Bemerkungen übergeben. — Die Urtheile des Presbyterial - Obergerichtes sind endgültig, wenn dieselben nicht an die dritte Instanz appellirt werden. — Wo dann c.) das Kirchen — beziehentlich das Synodal-Obcrconsistorium das Endurthcil fällt. — Diesz geschieht indesz höchst selten. C.) Einige wichtigere Gesetze. Wir wollen hier noch einige der die Kirche betreffenden wichtigeren Gesetze folgen lassen. — Diese sind ent-