Göncz László - Nagy Zoltán: Őrségi végeken (Lendva, 1998)

Göncz László: Am Rande des Landes, in Őrség

Organisation, Selbstverwaltungen Bis zu dem Inkrafttreten der slowe­nischen Reform der Selbstverwal­tungen in der ersten Hälfte der neunziger Jahre gehörten die oben genannten Siedlungen zu der frühe­ren Gemeinde Muraszombat, bzw. zu dessen Kreis. In Slowenien be­deutet die Gemeinde auch heute das Gebiet einer Verwaltungseinheit, bzw. einer Selbstverwaltung, das auch mehrere Siedlungen umfassen kann, sowohl Dörfer, als auch Städ­te, ist also mit dem Begriff der Ge­meinde hauptsächlich in Ungarn identisch. Der Gebrauch des Be­griffes des Kreises ist juristisch nicht begründet, aber um verstanden zu werden, wird gelegentlich diese Benennung gebraucht.) In Slowenien zählte der Kreis von Muraszombat zu den größten Krei­sen, deshalb gibt is verschiedene Landschaftseinheiten auf seinem Gebiet. Die von Ungarn bewohnten Dörfer in Őrség befanden sich in dem nordöstlichen Zipfel des ge­nannten Kreises und was den Ent­wicklungsgrad anbelangt, wurden sie als die rückständigsten Gebiete des Kreises eingestuft. Die Bewoh­ner der Dörfer sind bis Mitte der 80er Jahre überaltert, da die Ju­gendlichen anderswo Arbeit such­ten. Das Gebiet, das nach seinen natürlichen Bedingungen für den Anbau wenig geeignet war, wurde weder auf der Ebene der Gemeinde, noch auf der Ebene des Staates ge­nügend unterstützt, so konnte man dort kaum leben von den für den Tourismus als günstig qnalifizierten Bedingungen wurde nicht profitiert, die an Wäldern reiche Region hat das Abholzen von Wäldern auch vernachlässigt. Gleichzeitig wurde von der Industrie von Muraszombat und seiner engeren Umgebung der Bewohnerüberschuß integriert. Das Alter der Mehrheit der Aussiedler war unter 40 Jahren. Die Strukturschwäche wurde durch die Benachteiligung wegen der Grenznähe gesteigert als aus po­litischen Gründen die Siedlungen an der Grenze absichtlich vernach­lässigt wurden. Der überwiegende Teil des frü­heren Kreises Muraszombat (etwa 90%) war einsprachiges sloweni­sches Territorium. Neben Domon­kosfa, Hodoš und Kapornak bildeten noch ein paar südlichere Siedlungen Csekefa, Kisfalu, Pártosfalva, Szent­­lászló und Szerdahely und noch for­mell hierher gehörende drei slowe­nische Dörfer) das durch die Verfas­sung und Gesetze bestimmte ge­mischte Minderheitengebiet, in des­sen Rahmen seit 1974 die sogenann­ten Minderheitsrechte in Kraft ge­treten sind (nach der Verfassung der Republik von 1974 wurde - als Son-54

Next

/
Oldalképek
Tartalom