Göncz László - Nagy Zoltán: Őrségi végeken (Lendva, 1998)
Göncz László: Am Rande des Landes, in Őrség
Organisation, Selbstverwaltungen Bis zu dem Inkrafttreten der slowenischen Reform der Selbstverwaltungen in der ersten Hälfte der neunziger Jahre gehörten die oben genannten Siedlungen zu der früheren Gemeinde Muraszombat, bzw. zu dessen Kreis. In Slowenien bedeutet die Gemeinde auch heute das Gebiet einer Verwaltungseinheit, bzw. einer Selbstverwaltung, das auch mehrere Siedlungen umfassen kann, sowohl Dörfer, als auch Städte, ist also mit dem Begriff der Gemeinde hauptsächlich in Ungarn identisch. Der Gebrauch des Begriffes des Kreises ist juristisch nicht begründet, aber um verstanden zu werden, wird gelegentlich diese Benennung gebraucht.) In Slowenien zählte der Kreis von Muraszombat zu den größten Kreisen, deshalb gibt is verschiedene Landschaftseinheiten auf seinem Gebiet. Die von Ungarn bewohnten Dörfer in Őrség befanden sich in dem nordöstlichen Zipfel des genannten Kreises und was den Entwicklungsgrad anbelangt, wurden sie als die rückständigsten Gebiete des Kreises eingestuft. Die Bewohner der Dörfer sind bis Mitte der 80er Jahre überaltert, da die Jugendlichen anderswo Arbeit suchten. Das Gebiet, das nach seinen natürlichen Bedingungen für den Anbau wenig geeignet war, wurde weder auf der Ebene der Gemeinde, noch auf der Ebene des Staates genügend unterstützt, so konnte man dort kaum leben von den für den Tourismus als günstig qnalifizierten Bedingungen wurde nicht profitiert, die an Wäldern reiche Region hat das Abholzen von Wäldern auch vernachlässigt. Gleichzeitig wurde von der Industrie von Muraszombat und seiner engeren Umgebung der Bewohnerüberschuß integriert. Das Alter der Mehrheit der Aussiedler war unter 40 Jahren. Die Strukturschwäche wurde durch die Benachteiligung wegen der Grenznähe gesteigert als aus politischen Gründen die Siedlungen an der Grenze absichtlich vernachlässigt wurden. Der überwiegende Teil des früheren Kreises Muraszombat (etwa 90%) war einsprachiges slowenisches Territorium. Neben Domonkosfa, Hodoš und Kapornak bildeten noch ein paar südlichere Siedlungen Csekefa, Kisfalu, Pártosfalva, Szentlászló und Szerdahely und noch formell hierher gehörende drei slowenische Dörfer) das durch die Verfassung und Gesetze bestimmte gemischte Minderheitengebiet, in dessen Rahmen seit 1974 die sogenannten Minderheitsrechte in Kraft getreten sind (nach der Verfassung der Republik von 1974 wurde - als Son-54