Századok – 1965

Tanulmányok - Barta István: Kossuth ismeretlen politikai munkája 1844 elejéről 399

450 ANDICS ERZSÉBET Mit den Indiv iduen, welche an den Regierungs-Massregeln der Rebellen-Regie­rung Theil genommen haben, wäre sich in keinerlei Verhandlung einzulassen, sondern selbe nach den Bestimmungen der Proclamation des Armee-Ober-Commandos v. 1. Juli 49, zu behandeln. Indem ich mich für heute darauf beschränke, diese Hauptpunkte anzudeuten, behalte ich mir vor, die Ergebnisse der morgigen Minister-Berathung zu Euer Majestaet Kenntniss zu bringen und mir deren Allerhöchsten Genehmigung allerunterthänigst zu erbitten. 3. 1849. augusztus 16. — Bécs Az osztrák minisztertanács megtárgyalja: 1. a velencei és 2. a magyarországi felkelők­nek nyújtandó kapitulációs feltételeket. Utóbbiakra vonatkozólag elfogadja Schwarzenberg javaslatát. Minisztertanácsi jegyzőkönyv. — St A IF. Ministerratsprotokoll. MRZ. 2797/849. Protokoll der am 16. August 1849 in Wien abgehaltener Ministerraths-Sitzung unter dem Vorsitze des Minister Präsidenten dann Ministers des Aeussern und des Hauses Fürsten Felix von Schwarzenberg . . . I. Den ersten Gegenstand der Besprechungen bildete ein vom Minister Präsidenten vorgelesener, vom Kriegsminister eingesendeter Bericht des Feld Marschalls Grafen Radetzky, die Stadt Venedig und die dortigen Zustände betreffend. Graf Radetzky bemerkt darin, unter andern, dass Manin zum unumschränkten Dictator ernannt umrde und entschlossen seyn soll zu unterhandeln. Die venezianische Escadre sei ausgelaufen und liegt (zur Zeit der Berichtserstattung) bei Malamocco vor Anker (mittlerweile hat sie sich aber wieder zurückgezogen). Die kk. Dampfboote kreuzten in der Nähe. Die Absicht der venezianischen Flotte schien zu sein entweder die Stadt zu verproviantiren oder die Compromittirten zu retten; der erste Fall wurde als der wahr­scheinlichere angenommen. Die österreichische Marine befinde sich in einem unzureichen­dem Zustande und ein Angriff derselben wäre besorgnisserregend, daher die in Aussicht stehende Unterhandlung Manins der Aufmerksamkeit verdiene. Dieser Unterhandlung könnte aber, wie Graf Radetzky bemerkt, die ihm zur Pflicht gemachte Bedingung, dass die venediger Marine- und andere Offizire von der Capitulation ausgeschlossen seyn sollen, keineswegs förderlich seyn, wesshalb er sich zu der Anfrage und der Bitte veranlasst finde, ob an der früheren Capitulations-Bedingungen nicht Modificationen eintreten sollten und ob dem Feldmarschall nicht die Befugniss eingeräumt werden sollte, nach Umständen zu handeln. Der Ministerrath hat hierbei die Momente erwogen, dass die Belagerung von Vene­dig bereits so lange dauere und schon so viele Leute gekostet habe, dass sie, wenn man nicht die Möglichkeit eines Entgegenkommens biethet noch Lange dauern könne, indem die Schuldbewussten sich auf Leben und Tod vertheidigen werden; dass die Jahreszeit vorrücke und bald jene eintreten werde, in welcher es nicht möglich seyn werde die Blokade fortzusetzen; dass die Darbiethung der Möglichkeit einer Ausgleichung uns die Flotte Venedigs erhalten könne, welche sonst wahrscheinlich verloren ginge; dass auch der Anstand einigeren auch untergeordnete Rücksicht verdiene, dass die vielen in Venedig befindlichen Offizire (es sollen ihrer über 500 seyn) und andre Compromittirte würden sie in das Ausland gezogen, dort eine österreichische Emigration bilden könnten, welche gefährlicher wäre als einzelne Individuen derselben im Lande, u. s. w. Diese Rücksichten sprechen für die Gewährung einiger Modificationen in den dem Feldmarschall Graf von Radetzky vorgeschriebenen Bedingungen. Da jedoch Graf Radetzky zur Zeit der Erstattung seines obigen Berichtes die späteren Weisungen Sr Majestät vom 10/8 d. J. nach welchen es dem Feldmarschall gestattet ist, auf der For­derung der Übergabe der Stadt Venedig auf Gnade und Ungnade nicht zu bestehen,

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