Századok – 1948

Mérei Gyula: A magyar céhrendszer 1848 előtt 60

A MAGYAR CÉHRENDSZER 1848 ELŐTT 81 Az egyik ilyen megmozdulás volt a pesti cipészlegényeké is. A megmozdulás okairól a legényeknek a városhoz benyújtott 1835. márciusi kérvénye és a Rókus-kórház igazgatójának a kér­vényhez mellékletként csatolt igazolóirata így számol be: 1835. március 14.* A pesti cipészlegények testületének a város tanácsához inlézett kérése. « (Egykorú másolat.) (O. L. Htt. Dep. Citt. Normale 68—2—1836) Löblicher Magistrat! Nicht nur in Ungarn, sondern auch in allen übrigen к. k. Staaten und Er­blanden, i«t es seit undenklichen Zeiten gebräuchlich : dass wenn ein Schuh­maoher Gesell bei irgend einem Meister zur Arbeit eingebracht wird, die Klei­duings-Stücke, und andere Habseligkei­ten des Gesellen durch die Lehrjungen des betreffenden Meisters von der Her­berge, oder einem andern Aufenthalts Orte, entweder in einem Bündel oder Koffer in die Wohnung des Meisters ge­echaft wird — da niun die hiesige Schuh­macher Meister — Innung dieses uralte Herkommen, unter den Vorwande, als wäre solches nur ein Missbrauch, zu un­sern empfindlichen Nachteile abschaffen willens ist — so sind wir gezwungen den Schutz und die Protection des LöblfichenJ Magistrats aus höchstwichtigen Beweg­gründen unterthänigst anzuflehen, näm­lich: t-tens Weil schon seit undenklichen Zeit — wie bereite erwähnt wurde — das uralte Herkommen und der Gebrauch überall besteht, da«s die effecten des zur Arbeit eingebrachten Gesellen, durch die Lohrjungen des betreffenden Meisters geschaft wird — hat unsern Meistern dieser Gebrauch, als sie noch Gesellen waren, gefallen, so ist es wohl billig, dass Sie uns auch fernerhin dabei be­lassen, uns nicht dieses uralte Her­kommen welches Ihnen in keiner Hin­sicht schädlich ist — unter dem Vor­wande eines vorgeblichen Miesbrauches abschaffen wollen. 2-tens Gebiethet une sogar die drin­gende Noth: dass wir bei diesem ural­ten Herkommen fest und unwandelbar zu beharren trachten, indem mancher Gesell längere Zeit hindurch ausser Ar­beit sich befindend, gezwungen ist, seine ersparte wenige Baarschaft aufzuzehren, und mithin wenn er wieder zur Arbeit eingebracht wird, nicht einmal im Stande ist, die Tran-ports-Kosten seiner Effec­ten zu bestreiten — dann ereignen sich sehr oft Fälle, dass entweder dem Meis­ter die Arbeit des Gesellen, oder dem Gesellen die Arbeit des Meistens nicht anständig ist, und mithin der Gesell die Werkstätte schon am 1-ten Tage seiner Arbeit verlassen miuss, wie schwer wird * Az irat iktatásának kelte Pest 7 es nicht einem solchen Gesellen fallen, wenn er für nichts und wieder nichts auch noch die Transports-Kosten seiner Effecten bezahlen müsste. Kndlüen 3-tens Verdienen, wir auch, dass uns die Lehrjungen unsere Effecten in die Woihnung; des Meisters unentgeldlich traneportiren, weil wir und nicht die Meister die Lehrer der Lehrjun>gen sind, und für unsere vielen und unseligen Pla­kereien mit den Lehrjungen, dieses klei­nen Gegendienstes, als einer unvollkom­menen Erkenntlichkeit ganz gewiss wür­dig sind. In der frohen Überzeugung, dass uns der Löblfiche] Magistrat bei unserer oberwähnten uralten Gebrauche und Her­kommen belassen werde, — wagen wir noch zwei Beschwerden unterthänigst vorzubringen, nämlich: a) Dass uns die Schumacher Meister bei unsern Einbringen zur Arbeit keine Schublade, oder Coffer zur Aufbewah­rung unserer Kleidungs-Stücke und Ef­fecten geben, wir dahero nothgedrungen sind, entweder unsere durch schwere Mühe und Arbeit sauer erworbene Klei­der in allen Wiinckeln herumliegen zu lassen, oder aber den letzten Kreuzer zur Anschaffung einer Truhe, oder eines Coffers zu verwenden. b) Dass uns die Meister ohne alle Aufkündigung aus der Arbeit plötzlich entlassen, dagegen aber von uns eine 14 tägige Aufkündigung verlangen — vvesswegen Wir denn unterthänigst bit­ten: Ein Löbl[iches] Mag[is]t[r]at. geruhe die bestehenden allgemeinen Zunfts-Artic­kel ernstgemessents zu handhaben und gnädigst anzuordnen, dass die gegenseitige 14 tägige Arbeits-Aufkündigung zwischen Meister und Gesellen hinfüro auf das Strengste beobachtet werde. Wir könnten uns zwar noch mit al­lem Rechte auch damit beschweren: dass un« die Meister niicht mit dem er­forderlichen Werkzeuge zur Arbeit ver­sehen, sondern wir denselben von un­sern eigenen Beutel anschaffen müssen — wie nicht minder: dass uns die Meis­ter nicht einmiall eine ordentliche La­gerstätte anweisen, und wir mithin meistens auf denen Böden zu schlaffen gezwungen sind — dadurch aber laut des authentischen Zeugnisses unter meis­városnál.

Next

/
Oldalképek
Tartalom