Ciubotă, Viorel - Nicolescu, Gheorge - Ţucă, Cornel (szerk.): Jurnal de operaţiuni al Comandamentului Trupelor din Transilvania (1918-1921) 2. (Satu Mare, 1998)
Referat principal, Einführungsvortrag, Megnyitó előadás
Der Modernisierungsprozess des Habsburgerreichs 31 "jungen Tchechen". Die Wiener Regierung beklagte ständig die Unnachgiebigkeit der Tchechen, ohne ihre eigene Unnachgiebigkeit entsprechend einzuschätzen. Der Antisemitismus und Nationalismus von Karl Lueger ist Ende des 19. Jahrhunderts ein weiteres Indiz für die Aushöhlung der Monarchie durch entgegengesetzte Strömungen und Entwicklungen, die zu den Autonomiebestrebungen und zentrifugalen Kräften der Nationalisten, vor allem der Tchechen, kamen. Diese verlangten noch mehr Unabhängigkeit als die Ungarn 1867 erhielten, wobei Wien diese Ansprüche unmöglich erfüllen konnte. Natürlich interessiert die rumänische Geschichtsschreibung vor allem die Entwicklung des ungarischen Teils der Monarchie, die im Dualismusvertrag zur selbständigen Einheit im Reich wurde. Über diesen Teil des Landes und die angewandten Regierungsmethoden wurde bereits bis zur Übersättigung geschrieben und endlos geschimpft. Auch in diesem Fall trug die verspätete Modernisierung der sozialen Strukturen, im Sinne der Auflösung des Großgrundbesitzes und der Verringerung des Einflusses des Adels, die Hauptverantwortung für das Anwachsen der internen Spannungen auf dem Gebiet der Staphanskrone. Dieses Urteil haben nicht wir sondern ein Großteil aller ideologischen, politischen und kulturellen Gruppierungen von der Mitte bis zur Linken Ungarns vor 1918 gefällt. Im Bezug auf die Modernisierung der Monarchie muss trotzdem festgestellt werden, dass der Dualismus für Ungarn und seine damaligen Provinzen eine Periode großen wirtschaftlichen Aufschwungs bedeutete. Die Entwicklung der Städte, vor allem der Hauptstadt, die innerhalb einiger Jahrzehnte zur heutigen Metropole anwuchs, der Aufschwung der Industrie, der Banken und des Eisenbahnverkehrs sind sichtbare Meilensteine dieser Entwicklung. Und schließlich kommt Österreich-Ungarn nach 1867 - im Gegensatz zu den Leitbildern eines Jahrhunderts der nationalen Leidenschaften und Auseinandersetzungen, nicht selten auch von Gewaltausbrüchen - , und obwohl es in seiner sozialen und politischnationalen Struktur grundlegende Ungerechtigkeiten aufwies, im Wesentlichen doch dem Leitbild eines Rechtsstaates recht nahe. Die Verwaltung und Justiz waren im Wesentlichen korrekt, die bürgerlichen und politischen Rechte wurden respektiert, wobei die Ausnahmen vor allem den Übergriffen niederer Ränge zuzuschreiben sind. Das Element Rechtsstaat, von dem auch bei uns in den letzten Jahren so viel gesprochen wird, ist ein wesentliches Merkmal der Monarchie. Durch ihn wird deutlich, dass die Modernisierung des Staates und der Gesellschaft im 19. Jahrhundert bloß eine andere Bezeichnung ist für alle