Drăgan, Ioan (szerk.): Mediaevalia Transilvanica 2003-2004 (7-8. évfolyam, 1-2. szám)
István Feld: Pál Engel und die Burgenforschung in Ungarn
78 István Feld Nach seiner Formulierung „war die Burg mit dem Grundbesitz, wo sie aufgebaut wurde, vom Anfang an untrennbar verbunden und diente sie - wenn juristisch anfangs vielleicht noch nicht - praktisch als dessen Mittelpunkt. “19 Die so aufgefasste Burg war nach ihm letzten Endes nicht wegen der Verteidigung gegenüber einem äußeren Angriff besonders wichtig, sie verkörperte eher die Macht, die Möglichkeit einer politischen Oberhoheit. Der Burgbesitzer war nicht reicher als die anderen, sondern mächtiger.20 Nach der Behandlung der theoretischen Probleme kam er zu einer erneuten Analyse der beiden recht unterschiedlichen Besitzstrukturen des spätmittelalterlichen Königreiches Ungarn. Die Mehrheit der nach Mitte des 13. Jahrhunderts meist von dem Adel errichteten und dann oft von den sog. Territorialherren beherrschten Burgen kam als Ergebnis seines langen Kampfes in Besitz des Königs Karl Robert von Anjou. Nach Engel's Schätzungen - eine vollständige Datenbasis existierte also noch nicht - waren im Todesjahr des Königs (1342) von den etwa 300 Burgen 170 im königlichen Besitz und auch noch 1382 (Todesjahr seines Sohnes, Ludwigs von Anjou) betrug die Zahl der Königsburgen immer noch auf 150. Diese wurden dann in neue territoriale Einheiten organisiert und - nach dem früher beschriebenen pro honore-System - von den Mitgliedern der Hofaristokratie verwaltet. Sie verfügten auch über eine kleine Zahl von Privatburgen, die Macht und der Reichtum dieser höfischen Würdenträger - deren Leute als Gespann oder Burgvogt auf den Burgen saßen - kam aber eher davon, dass auch die Einnahmen der königlichen Burgdomänen für sie zur Verfügung standen. So konnte der König seine Macht auf dem ganzen Landesgebiet erfolgreich sichern, die Königsburgen hatten also eine reine politische Bedeutung, sie spielten aber - abweichend von der Auffassung der älteren Geschichtsschreibung - keine Rolle für den Staatshaushalt. Nach dem Tode von Ludwig dem Großen änderte sich dann grundlegend die Situation. Nach Engel's Rechungen gab es 1396 nur noch 65 Königsburgen und damit begann die Zeit der Herrschaft der großen Privatvermögen und der Magnatenfamilien. Ab der Regierungszeit von Sigismund Luxemburg hörte die Dominanz des Honor-Systems schon auf und die Herausbildung des Standesstaates brachte später auch die Schenkung von weiteren Burgen mit sich - aus dem Jahre 1498 kennt man nur 26 königliche Anlagen. Die Größe und die Ausdehnung der neuen Magnatenherrschaften entsprachen aber etwa den königlichen Territorialeinheiten des 14. Jahrhunderts.21 So ist es verständlich, dass sich eine zentrale Macht zu dieser 19 Engel in Anm. 14. erwähntem Werk (2003). S. 172. 20 Ebd. S. 171-172. 21 Darüber ausführlicher: Kubinyi A.: Residenz- und Herrschaftsbildung in Ungarn in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und am Beginn des 16. Jahrhunderts. In vol. Fürstliche Residenzen im