Drăgan, Ioan (szerk.): Mediaevalia Transilvanica 2003-2004 (7-8. évfolyam, 1-2. szám)

István Feld: Pál Engel und die Burgenforschung in Ungarn

Pál Engel und die Burgenforschung in Ungarn 77 Jahrhunderts aufwies - konnte mit ihrer, noch selten institutioanlisierten territorrialen Einheiten die Macht der Anjou-Könige sichern.13 Pál Engel hatte dann 1984 eine Zusammenfassung seiner Forschungen zur Burgenthematik veröffentlicht.14 Seine Zielsetzung war auch hier vor allem die außerordentliche politische Bedeutung der Burgen des 14-15. Jahrhunderts darzustellen, worauf schon der Titel seines Aufsatzes hinwies: Burg und Macht. Die territorialen Grundlagen der Herrschaft im mittelalterlichen Ungarn. Einleitend analysierte er die Erscheinung der Historisierung der Begriffe des 19. Jahrhunderts, die zu der erwähnten Trennung zwischen Burg und Grundbesitz bzw. der einseitigen militärischen Bewertung der ersteren führte. Um die diesbezüglichen Ergebnisse der in dieser Hinsicht besonders wichtigen deutschen Geschichtsforschung der ungarischen Historiker näher zu bringen, fasste er dann einige Thesen von Otto Brunner aus 193915, sowie von Herwig Ebner aus 197616 über die Herrschaft zusammen. Er fand viele Parallelen zwischen der deutschen und der ungarischen Situation, so galt nach ihm auch im Königreich Ungam die Burg als „Kern der Herrschaft“, sowie ein unentbehrliches Zubehör der Erhaltung der territorialen Macht, auch hier war also„die Herrschaft über das Land abhängig vom Burgenbesitz “. Nach der kurzen Formulierung von Erik Fügedi also: Burg = Macht.'1 Burgenbau und Burgenbesitz waren nach Engel bis Mitte des 13. Jahrhunderts Privilegien des Königs (Burgenregal) - für die von der archäo­logischen Forschung ab der 1970-er Jahre fast massenweise entdeckten frühen Privatbefestigungen18 kannte er keine Benennung als castrum - aber auch danach brauchte man immer de iure die Genehmigung des Herrschers. Engel war zu dieser Zeit noch überzeugt, dass im Burgbegriff vom Anfang an - das heißt, von Mitte des 13. Jahrhunderts - auch die von ihm schon früher behandelten pertinendae (Zubehör) eingeschlossen waren, wobei nach ihm die volle Ausbildung der großen Burgdomäne oft ein jahrhundertlang hinzog. 13 Engel in Anm. 10. erwähnten Werk (2003) S. 102-105. usw. - Hier sollten aber auch die kritische Bemerkungen von Erik Fügedi erwähnt werden: Fügedi E.: Királyi tisztség vagy hűbér? In Történelmi Szemle. 25 (1982), nr. 3. S. 483-509. 14 Engel P.: Vár és hatalom. Az uralom territoriális alapjai a középkori Magyarországon. I—II. In Világosság. 25 (1984). S. 288-295., 367-375., nachgedruckt in vol. Engel P.: Honor, vár, ispánság. Budapest, 2003. S. 162-197. 15 O. Brunner: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter. 4. veränd. Aufl. Wien-Wiesbaden, 1959. 16 H. Ebner: Die Burg als Forschungsproblem mittelalterlicher Verfassungsgeschichte. In vol. Die Burgen im deutschen Sprachraum. I. Hg. Von H. Patze. Vorträge und Forschungen. Hg. Vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte. Band XIX. Sigmaringen, 1976. S. 11-84. 17 Engel in Anm. 14. erwähntem Werk (2003) S. 167-170., Fügedi in Anm. 6. erwähnten Werk S. 87. 18 Hier wies er auf das Buch von Nováki Gy. - Sándorfi Gy. - Miklós Zsuzsa: A Börzsöny hegység őskori és középkori várai. Budapest, 1979. hin, von dessen Verfassern wurden aber vielleicht zu viele solche Befestigungen noch vor Mitte des 13. Jahrhunderts datiert.

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