Drăgan, Ioan (szerk.): Mediaevalia Transilvanica 2003-2004 (7-8. évfolyam, 1-2. szám)
† Gyula Kristó: Die Stellung Siebenbürgens innerhalb des Königreichs Ungarn im früheren Mittelalter
Siebenbürgen im früheren Mittelalter 57 Tatsache, dass wir in dieser Abhandlung nur die Zeit bis zum frühen 14.Jh. behandeln, kann gesagt werden, dass zwei bzw. ein Bettelordenkloster in den Städten von Siebenbürgen keinen signifikanten Rückstand im Vergleich zu den führenden Städten Ungarns darstellen, wo sich Ofen (Buda), Gran und Fünfkirchen mit je drei Mendikantenklostem rühmen konnte; Raab, Tymau (Nagyszombat), Erlau, Szatmár (Satu Mare) und Patak hatten je zwei Ordenshäuser. Die Entstehung des siebenbürgischen Adels nahm einen - vom ungamweit bekannten etwas - abweichenden Weg: die Mitglieder dieser Gesellschaftsgruppe waren in Transsilvanien in ihren Freiheitsrechten mehr eingeschränkt, sie genossen z.B. keine Steuerfreiheit. In den 20er Jahren des 14. Jhs. nahm König Karl 1. aus dem Hause Anjou ihre Entlastung „von oben herab“ wahr. Die Adeligen von Siebenbürgen erreichten jedoch erst 1351 den gleichen Stand wie ihre ungarischen Gefährten. Ebenfalls parallel zu Ungam verlief die Modemisiemng der Verwaltung in Siebenbürgen im 13. Jh. Die Generalversammlung (<congregatio generalis) kann als wichtige Institution der dörftschen/provinziellen Rechtsprechung angesehen werden. Nach der ersten, zuverlässigen Überlieferung soll in Ungarn für die Komitate Nógrád, Hont und Gömör im Jahre 1254 eine solche Versammlung einberufen worden sein, in Siebenbürgen datiert die erste Sitzung auf 1288. Auch in Transsilvanien begann man im 13. Jh. mit dem Steinburgbau, bis 1325 dürften 26 eirichtet worden sein. Diese Zahl ist niedriger, als was aufgrund der Fläche (und der Bevölkerungszahl) zu erwarten wäre; weniger als 10% der ungarischen Burgen befanden sich auf siebenbürgischem Territorium. Eine der bedeutendsten Veränderungen in der Verwaltung war die Etablierung des sog. Adelskomitats, das das königliche Burgkomitat in seiner Funktion ablöste und für das in den 60er Jahren des 13. Jhs. in den westlich gelegenen Komitaten Zala und Vas erstmals Beispiele zu finden sind. In den sieben Komitaten von Siebenbürgen bildeten sich die Adelskomitate im ersten Drittel des 14. Jhs. (zw. 1299 und 1333) heraus. Die Macht der Woiewoden verlieh der Existenz der Adelskomitate in Transsilvanien einen besonderen Charakter. Die Komitatsgespane als Amtsträger des Verwaltungsbezirks waren hier nicht vom König, sondern vom Woiewoden abhängig bzw. ihm unterstellt. Darüber hinaus funktionierten in Siebenbürgen statt der je vier (wie in Ungam) nur je zwei Stuhlrichter. Ein zuverlässiger Indikator dafür, dass Siebenbürgen mit den Trends des Königreichs Ungam mithielt, ist der Zeitpunkt der Erscheinung der Landherrenmacht vor Ort. „Dank“ László Kán ging die Überführung der öffentlichen Gewalt genau in der Form und zur gleichen Zeit vonstatten, wie uns dies aufgrund dem reichen Quellenmaterial, das über die Geschehnisse in Transdanubien im Falle der Familie Kőszegi oder im westlichen Teil Oberungams im Falle von Máté Csák kundgibt, bekannt ist.