Drăgan, Ioan (szerk.): Mediaevalia Transilvanica 2003-2004 (7-8. évfolyam, 1-2. szám)

† Gyula Kristó: Die Stellung Siebenbürgens innerhalb des Königreichs Ungarn im früheren Mittelalter

56 Gyula Kristó in kleinere Gebiete zurück. Die Produktion verlief im 11-12. Jh. vorwiegend auf dem predium, dem Fronhof des Gutsherren; die Herrschaftsordnung stützte sich auf die königlichen Burgkomitate, die auf der Grundlage der Erd- Holzburgen eingerichtet waren. Große Menschenmengen lebten als dienende Hörige, mit teils oder ganz eingeschränkten Freiheitsrechten. Anfang des 13. Jhs. wurde auch in Siebenbürgen - wie auf dem ganzen Territorium des Königreichs Ungarn — die Frage der Freiheit zur zentralen Angelegenheit: große Massen von Menschen strebten fieberhaft danach, die Freiheit zu erlangen. Ebenfalls im Einklang mit der Situation im ganzen Land äußerte die Bevölkerung ihren anderen Wunsch: das Verlangen nach Eigentumsfähigkeit, nach Landbesitz. Dies bereitete den großen gesellschaftlichen Wandel vor, der im 13. Jh. erfolgte, und der auch Siebenbürgen erreichte. Dass die für das ganze Land charakteristischen Tendenzen im 13. Jh. auch in Siebenbürgen Geltung fanden, kann bereits mit Daten (Jahreszahlen) bewiesen werden, im Gegensatz zum 11-12. Jh., aus dem uns nur sehr wenige Quellen überliefert sind. Wie in ganz Ungam, so lebte auch in Transsilvanien das predium im überwiegenden Teil des 13. Jhs. fort, dann trat das Leibeigenengut an seine Stelle. Für den westlichen Teil Ungarns liegt ein Beleg aus dem Jahre 1214 für das erste Landgut in Leibeigenenbesitz vor, in Siebenbürgen datiert der erste Hinweis aus dem Jahre 1229, wobei es dort erst gegen Ende des 13. Jhs. als tatsächlich allgemein verbreitet galt. Die Bezeichnung „Leibeigener“ für die aus verschiedenen, überwiegend aus dienenden Gesellschaftsgruppen entstehende und eine relativ hohe Stufe der Freiheit erreichende Bauemleibeigenschaft taucht in Siebenbürgen in den 60er Jahren des 13. Jhs. zum ersten Mal auf, was ebenfalls sehr rasch nach dem Terminuswechsel in Ungam erfolgte. Die ersten bekannten /zo.v/?e.v-Privilegicn auf dem Gebiet des Königreichs Ungam wurden den Siedlern von Patak (Bodrogolaszi) im Jahre 1201 erteilt. 1206, fünf Jahre später, wurde den Einwohnern von Krakkó und Igen im Komitat Fehér sowie denen der Siedlung Romosz im Komitat Hunyad das königliche Privileg gewährt. Im Laufe des 13. Jhs. - abgesehen von dem Wohngebiet der „Stammsachsen“, dem Sachsenland - erschienen auf dem Gebiet von Siebenbürgen insgesamt in 12 Siedlungen sog. Hospes, was Schätzungen nach kaum hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt. Die Vorreiter im Prozess der Siebenbürgischen Stadtentwicklung waren die sächsischen Städte, als erste trat Rodna (Óradna, Rodna Veche) an die Spitze, wo 1268 bereits Richter und Geschworene dokumentiert werden. Später folgten in dieser Position Hermannstadt (Nagyszeben, Sibiu) und Weißenburg (Gyulafehérvár, Alba Iulia). Beide hatten je zwei Bettelordenkloster. Je ein Kloster stand in Rodna, Bistritz (Beszterce, Bistriţa), Schäßburg (Segesvár, Sighişoara), Brnos (Szászváros, Orăştie), Desch (Désvár, Dej) und Kronstadt (Brassó, Braşov). Angesichts der

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