Ciubotă, Viorel (szerk.): Satu Mare. Studii şi comunicări. Seria istorie-etnografie-artă 17-21/2. (2000-2004)

A. Istorie

118 Viorel Ciubotă „In den im Jahre 1918 mit Rumänien vereinigten Gebieten lassen sich beträchtliche Veränderungen der kollektiven Mentalität feststellen. Die Vereinigung beseitigte die Grenzen, die Zollschränken, die Hindernisse im Wege der freien Bewegung aller Rumänen auf dem Gebiet, wo sie die Mehrheit bildeten... Die rechtliche Vereinigung verlief relativ schnell: die Vereinigung des Währungssystems (1920), das erste Etat Rumäniens (1921), das neue Grundgesetz (1923), das Verwaltungsgesetz (1925), usw.” Aber obwohl „die seelische Vereinigung etwas langsamer zustande kam.. .der Integrationsprozess entwickelte sich, zumal die Überzeugung herrschte, dass die Rumänen nur im Rahmen des national einheitlichen Staates ihr Verlangen nach einer besseren Zukunft verwirklichen konnten”21. I 21 I. Scurtu, Gh. Buzatu, Istoria românilor în secolul XX (1918-1948) (Rumänische Geschichte im XX.Jahrhunäert (1918-1948), Bucureşti, 1999, S. 28-29.

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