Széchenyi Béla: A' Lungaui Magyar Zergevadász-Társaság keletkezése és fejlődése történetének [...] / Budapest, [s. n.], 1896. / Sz.Zs. 1425
32 Auslagen, und die mit dem Realbesitze verbundenen Steuern, Lasten und sonstigen Abgaben und Zahlungsverbindlichkeiten. Ueber die ausserordentlichen Auslagen, Besitz-Ankäufe und dgl, sowie auch über die hiezu verwendeten Eintrittsgebühren ist eine separate Rechnung zu legen. VII. Dauer und Auflösung der Gesellschaft. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt, dieselbe löst sich auf, wenn sämmtliche Mitglieder mittelst schriftlicher Erklärung die Auflösung begehren oder mit Tod abgehen. In beiden Fällen wird das Gesellschaftsvermögen liquidirt, und mit Berücksichtigung des hier folgenden Sehluss-Absatzes, im ersteren Falle unter die vorhandenen Mitglieder, im zweiten Falle unter die Erben der im Auflösungsjahre verstorbenen Mitglieder zu gleichen Theilen vertheilt. Wenn jedoch die Auflösung der Gesellschaft das unter die ordentlich angestellten Jäger zu vertheilende Bruderladenvermögen zur Bezahlung der denselben nach ihrer Dienstzeit gebührenden Pension nicht zureichen sollte, so sind diese Pensionen aus dem liquidirten Gesellschaftsvermögen entsprechend zu ergänzen. Betreffs der Pensionsbezüge des Jagdpersonales und der für dasselbe zu gründenden Bruderlade, werden von der Generalversammlung besondere Vorschriften erlassen. Gyula Graf Károlyi, m. p. Dénes Graf Almásy, m. p. Béla Graf Széchenyi, m. p. Franz Graf Nádasdy , m. p.