Die Erste internationale Jagd-Ausstellung Wien, 1910. Wien-Leipzig, 1912 / Sz.Zs. 424

I. TEIL. Der Führer durch die Ausstellung. Von Dr. Adolf Stengl, k. k. Forstrat

Der Führer durch die Husftellung. Prämien wurden weiters ausbezahlt: im Durcbfchnitte der Jahre 1901 1908 für 300 fidler und 1906 1908 » 420 Uhus. Als hoch find unter diefen jagdlichen Verbältniffen die Hbfcbußziffern für Habichte und andere kleinere Raubvögel fowie Krähen zu bezeichnen, welche ficb auf 15.000, beziebungsweife 200.000 Stück belaufen. Detaillierte Hngaben liegen uns über die Hbfcbußergebniffe in dem 7811 Quadratkilometer großen Stock­holms Lehn vor, wo im Jahre 1909 erlegt worden find an nütjlicbem Wilde: Elche 117, Scbneebafen 2200, Huerwild 790, Birkwild 1500, Hafelbübner 210, Rebhühner 1550, Enten 3000, Waldfchnepfen 525, Eider­enten 900, diverfe andere Tauchenten 1800; an fcbädlichem Wilde: Fücbfe 1100, Dacbfe 250, Ottern 26, Edel­marder 52, Hdler 3, Uhus 26, Hühnerhabichte 198, Krähen 5000 Stück. Hus demfelben Jahre lauten die Hbfcbußziffern aus der Provinz Schonen wie folgt: Rebe 2000, Feld­hafen 14.000, Scbneebafen 3000, Fafanen 5442, Huerwild 634, Birkwild 1409, Rebhühner 9878, Waldfchnepfen 555, Bekaffinen 1488 und Stockenten 6700 Stück. Hus den jagdlichen Beftimmungen wäre hervorzuheben, daß in Schweden das Jagdrecbt Husfluß des Eigentums an Grund und Boden ift. Huf den Krondomänen ift der König Jagdberr. Hier ift es den Forft­beamten geftattet, in einem gewiffen Husmaße auf fcbädlicbes Wild und Kleinwild zu jagen. Elche, Hirfcbe, Rebe und Schwäne dürfen aber ohne befondere Bewilligung nicht erlegt werden. Hn gewiffen Schären, die nicht Privatbefit) find, fowie auch in beftimmten Waldungen im Norden des Landes ift die Jagd für alle fchwedifcben Untertanen frei. Schädliche Raubtiere dürfen jedoch unter gewiffen Vorausfetjungen auch dort erlegt werden, wo der Jäger nicht felbft jagdberecbtigt ift. Vom Staate werden Scbußprämien und zwar für Wolf 50 Kronen, Luchs 25 Kronen, Vielfraß 10 Kronen und für Robben 5 Kronen, in gewiffen Provinzen von Jagdvereinen folcbe für Fuchs, Hdler, Uhu, Habicht, Krähen ufw. gezahlt. Die Husübung der Jagd ift weder durch Jagdfcbeine noch durch Befteuerung der Jagdwaffen einge­fcbränkt. Die Schonzeiten find fo normiert, daß die betreffenden Tiere während der Brunft- und Fortpflanzungs­zeit fo lange gefcbont werden, bis die Jungen ausgewacbfen, beziebungsweife jagdbar find. Eine Husnabme macht der Elch, auf den die Jagd noch vor oder im Hnfang der Brunft aufgebt — eine Beftimmung, die in­deffen nach dem neuen Gefetjentwurfe eine Änderung erfahren foll. Während der Schonzeiten müffen Hunde an der Kette gehalten werden. Es erübrigt nur noch der Vereinstätigkeit Erwähnung zu tun, deren Träger der Scbwedifcbe Jagdverein ift. Derfelbe ftebt unter dem Protektorate Seiner Majeftät des Königs Ouftav V. und befit^t in allen Pro­vinzen Filialvereine. Hn diefen fcbließen ficb die zahlreichen kynologifcben Vereine an, vor allem der Scbwe­difcbe »Kennel-Klub« und eine Reibe von Vereinen, die ficb die Zucht gewiffer Jagdbundraffen zur Hufgabe gemacht haben. (»Setter-, Pointer-, Dachshund-, Foxterrier-, Gordon —Setter- ufw. Klub«.) Die Erfolge auf diefem Gebiete find hervorragend und erfreut ficb Schweden eines reinraifigen und ferm gearbeiteten Materiales. Diorama von Stockholm. Pavillon »Schweden«. Wir verlaffen den Schwedifchen Pavillon voll Befriedigung über die gediegene Husftellung und wenden uns dem näcbften, bereits am Teiche gelegenen Objekte zu, dem 7 I. Teil. 49

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