Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Andrea Komlosy: Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“

In einzelnen Wirtschaftszweigen wie im Banken- und Versicherungssektor, im Bergbau und Hüttenwesen, in der Elektrizitätswirtschaft, der chemischen, Metall- und Maschinenindustrie lag der Anteil des deutschen Kapitals im Jahr 1945 über 70 Prozent.26 Nachdem die Gründung gemischter österreichisch-sowjetischer Gesellschaften an Widerständen der österreichischen Regierung und am Veto der Westmächte gescheitert war27, verfugte Moskau am 27. Juni 1946 den Übergang sämtlicher deutscher Vermögenswerte in ihrer Besatzungszone in das Eigentum der Sowjetunion. Die Geschäftsführung oblag der „Verwaltung des sowjetischen Eigentums im östlichen Österreich“, nach den russischen Anfangsbuchstaben kurz USI(W)A genannt.28 Nach einer ersten Phase, in der sämtliche Besatzungsmächte Beschlagnahmungen durchführten, signalisierten zunächst die USA, dann auch Großbritannien und Frankreich, dass sie in ihren Zonen vom Anspruch auf Reparationen zurückstehen würden29; noch im Juli 1946 begannen sie mit der Übergabe ihrer Objekte in die Treuhandschaft der österreichischen Regierung.30 Sie ermöglichten damit die Umsetzung des 1. Verstaatlichungsgesetzes vom 26. Juli 1946, das 71 Betriebe in den Bereichen Eisenverhüttung, Metallverarbeitung, Erdöl und Fahrzeugbau betraf. Es wurde mit den Stimmen sämtlicher Abgeordneter im Nationalrat beschlossen, also auch mit jenen der Kommunistischen Partei Österreichs.31 Die Verstaatlichung wurde in Österreich paradoxerweise in der Absicht vorangetrieben, den Sowjets den Zugriff auf das Deutsche Eigentum zu verwehren. Die antisowjetische Stoßrichtung paarte sich mit einer weit verbreiteten antikapitalistischen Stimmung, die einer Sozialisierung der Schlüsselindustrien positiv gegenüber stand. Österreichs BrUckenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“ Zur Umsetzung des Gesetzes kam es allerdings nur in den westlichen Besatzungszonen. Mit Einschränkungen, die die Enteignung von nichtdeutschen Eigentümern betraf, wenn deren Besitz von den Nationalsozialisten gekauft bzw. übernommen worden war, erteilten die USA der Verstaatlichung ihre Zustimmung.32 26 Report of the U S. Commissioner in Chief, U S. Element, Allied Council for Austria, December 1945, p. 101, zit. in: Klambauer, Otto: Die USIA-Betriebe. Diss. 1978, S. 44-66 27 Klambauer: Die USIA-Betriebe, S. 112-114, 120. 28 Die Sowjetische Besatzungswirtschaft in Österreich. Endbericht über die Ergebnisse eines Forschungsauftrages. Wien Mai 1958. Niederösterreichisches Landesarchiv, Nachlass Figl (K. 204); Die USIA-Betriebe in Niederösterreich. Geschichte, Organisation, Dokumentation, ed. Helmut, Feigl - Andreas, Kusternig. Wien, NÖ Institut für Landeskunde 1983. 29 H o f b a u e r : Westwärts, S. 30. 30 E i n w i t s c h 1 äge r, Arno: Amerikanische Wirtschaftspolitik in Österreich 1945-1949. Wien- Köln-Graz 1986, S. 44. 31 H o fba u er : Westwärts, S. 31 32 Ebenda, S. 32. 81

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