Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Dieter Lautner: Quellen zum Osthandel Österreichs am Beispiel ausgewählter Aktenbestände des Archivs der Republik

Dieter Lautner wissenschaftliche Suche nach diesen historischen Fakten. Und darauf möchte ich mich im Folgenden auch beschränken. Obwohl sich mehr oder weniger alle staatlichen Stellen in irgendeiner Form mit dem Außenhandel und somit auch Osthandel beschäftigten, sind im besonderen folgende Ministerien mit erweiterten Außenhandelskompetenzen hervorzuheben: • Bundeskanzleramt - Auswärtige Angelegenheiten (ab 1959 Bundes­ministerium für auswärtige Angelegenheiten) • Bundeskanzleramt - Sektion für wirtschaftliche Koordination • Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau • Bundesministerium für Finanzen • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft • Bundesministerium für Inneres Zu allen genannten Bereichen gibt es Archivalien im Archiv der Republik, wobei aber das Hauptaugenmerk auf jene beiden Bestände gerichtet werden soll, welche die weitest reichenden Zuständigkeiten betreffend Außenhandel - und damit auch Osthandel - haben, und zwar das Handels- sowie das Außenministerium. Wobei man die Recherche in diesen Großbeständen wieder auf bestimmte Teilbereiche eingrenzen kann, die da zum einen die Handels- und Industriepolitische Sektion des Handelsministeriums und zum anderen die Wirtschaftspolitische Sektion des Außenministeriums (so genannte Wpol) sind. Um das Verständnis mit dem Umgang der vorhandenen Materialen zu schärfen, ist zuerst ein kurzer Abriss zum Werdegang dieser Dienststellen unbedingt erforderlich. Nach diesem behördengeschichtlichen Einblick wird dann die Aktenlage beleuchtet, um abschließend anhand von Beispielen aufzuzeigen, wie in diesen Beständen bei der Benützung und Forschung zum Thema Osthandel vorzugehen ist. 1. Handelsministerium Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurden mit Beschluss einer provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr gegründet (StGBl. Nr. 1 und 2/1945) und mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden- Überleitungsgesetz) wurden dann die Geschäftsbereiche genau definiert 284

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