Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)
Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden
Alexandra Neubauer-Czettl dieses Warenaustauschabkommens ist schließlich am 1. August 1947 das am 3. Juni 194757 in Warschau Unterzeichnete „Übereinkommen über die Regelung des Warenaustausches und der sich daraus ergebenden Zahlungen“ in Kraft getreten, mit dem die alljährlich bis 1954 geschlossenen Verträge eingeleitet werden sollten. Das Abkommen stellte den Typus eines kombinierten Vertrages dar, in dem der Warenaustausch und seine finanzielle Abwicklung in einem einheitlichen Vertrags werk geregelt wurden.58 Am 22. April 1953 kam es sowohl zur Unterzeichnung eines Zahlungsabkommens mit Gültigkeit bis 31. März 1954 als auch eines Abkommens, das den Warenverkehr bis Ende 1953 regelte.59 Am 5. Oktober 1953 wurde in Wien die Tagung der österreichisch-polnischen Kommission beendet, auf der die bei den Handelsvertragsverhandlungen im April offengelassenen Fragen behandelt wurden. Die Gültigkeit des Handelsvertrages wurde bis 31. März 1954 verlängert, die Kohlelieferungen dementsprechend erweitert.60 Am 14. Mai 1954 wurde in Warschau der neue Handelsvertrag mit Gültigkeit vom I. April 1954 bis 31. März 1955 mit automatischer Verlängerungsklausel abgeschlossen.61 Von Bedeutung ist weiters das Zahlungsabkommen vom 2. September 1954, das den Zahlungsverkehr bis 1972 regelte.62 Das erste längerfristige Abkommen zwischen Österreich und Polen war von 1959 bis 1962 gültig.63 Es trat am 1. August 1959 in Kraft und enthielt einige Änderungen: Ein Großteil der Positionen in den Warenlisten wurde kontingentmäßig bis zum Jahr 1962 - also für drei Jahre - gebunden, nur ein kleiner Teil der Kontingente wurde so wie bis dahin jährlich festgelegt.64 Eine wesentliche Neuerung seit 1959 bestand darin, dass der gesamte österreichische Kohlenimport aus Polen im Clearingverkehr bezahlt wurde. Bis dahin hatte nämlich Polen auf Devisenzahlung für einen Teil der Kohlenlieferungen 57 Vgl. ÖStA. AdR. BMAA, Sturk, Polen 1947 VI 03. 58 Boiler, Hellmuth - Zwerina, Leopold: Die Handels- und Zahlungsabkommen Österreichs. Eine systematische Darstellung der Verträge mit Warenindex und 2 tabellarischen Zusammenstellungen. Wien 1948, S. 39. 59 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Polen 1953 IV 22. 60 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 2, Nr. 5 November 1953, S. 3. Vgl. auch ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Polen 1954 X 05. 61 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 3, Nr. 3 Juli 1954, S. 7. 62 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Polen 1954 IX 02. 63 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA. Sturk, Polen 1959 VII 17. 64 Weiss: Außenhandel Österreich - Polen, S. 33. 276