Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)
Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden
bestanden.65 Ab diesem Zeitpunkt fiel die Devisenklausel von 14 Prozent weg und daraus erfolgte für Österreich eine jährliche Devisenerspamis in Millionenhöhe.66 Kurz vor Ablauf des dreijährigen Handelsabkommens von 1959 mit der Geltungsdauer bis 31. Juli 1962 wurde am 9. Juni 1962 ein Fünfjahres- Handelsabkommen für die Zeit vom 1. August 1962 bis zum 31. Juli 1967 unterzeichnet.67 In den folgenden Jahren wurden die Warenkontingente durch jährliche Handelsprotokolle zum Handelsabkommen von 1962 geregelt. Die Geltungsdauer dieser Protokolle erstreckte sich jeweils von 1. August bis zum 31. Juli des nächsten Jahres.68 Am 17. November 1967 kam es schließlich zur Unterzeichnung eines neuen für die Jahre 1968 bis 1972 geltenden Handelsabkommens.69 Es trug der Tatsache Rechnung, dass Polen seit 1968 Vollmitglied des GATT war, so dass im Handelsverkehr Österreichs mit Polen nunmehr die begünstigten GATT-Zollsätze angewendet wurden und ein bedeutender Teil der österreichischen Einfuhr aus Polen von mengenmäßigen Beschränkungen befreit war. Durch diese geänderten Rahmenbedingungen ist der Warenverkehr in eine neue Phase getreten. Dieser Vertrag war so formuliert, dass er die Entwicklung der beiderseitigen Handelsbeziehungen durch eine möglichst liberale administrative Handhabung der Ausweitung des aktuellen Warenaustausches und der Kooperation gewährleistete. Von den bis dahin, rein auf Kontingentbasis abgeschlossenen Handelsverträgen unterschied er sich dadurch, dass österreichischerseits eine fast 65 prozentige Liberalisierung für polnische Exportwaren eingeräumt wurde.70 Bei einem Besuch vom damaligen Außenminister Rudolf Kirchschläger im Jänner 1971 in Polen wurde u.a. der Ausbau der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen und wissenschaftlich-technischen Kooperation besprochen.71 Das Ergebnis davon war, dass am 9. September 1971 die Handelsminister der beiden Länder ein neues langfristiges Abkommen Unterzeichneten. Der Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren war von 1. Jänner 1972 bis 31. Dezember 1976 gültig. Die Gültigkeit verlängerte sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag kündigte oder andere Vereinbarungen getroffen Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien 65 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 8, Nr. 4 Messenummer 1959, S. 2. 66 W ei s s : Außenhandel Österreich - Polen, S. 34. 67 Vgl. ÖStA. AdR, BMAA, Sturk, Polen 1962 VI 09 68 Vgl. im ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Polen des betreffenden Zeitraums. 69 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Polen 1967 XI 17. 711 Weiss: Außenhandel Österreich - Polen, S. 52. 71 E b en d a , S. 59. 277