Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden

im September 1979 wurde zwischen Österreich und Ungarn ein langfristiges Abkommen zur engeren Zusammenarbeit und „Weiterentwicklung“ der wirtschaftlichen Beziehungen geschlossen.5“ Die Gültigkeit betrug vorerst 10 Jahre, verlängerte sich aber automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Vertragspartei sechs Monate vor Ende jedes weiteren Jahres schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt wurde. Es trat anstelle des Abkommens über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Ungarn vom 15. November 1968 mit der Maßgabe, dass es auf die während seiner Laufzeit geschlossenen Verträge weiterhin anzuwenden ist.* 51 Im Jahr 1988 wurde ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet, das am 1. September 1989 in Kraft trat und für Investitionen, die nach dem 1. Jänner 1973 getätigt wurden, galt. Das Abkommen blieb zunächst für 10 Jahre in Kraft und wurde nach deren Ablauf auf unbegrenzte Zeit verlängert, sofern es nicht eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten schriftlich kündigt.52 Es war dies das erste Investitionsschutzabkommen, das Österreich mit einem Nachbarstaat abgeschlossen hat, sowie das erste derartige Abkommen, in dem Österreich und sein Partnerland einander zusätzlich zur Meistbegünstigung auch die Inländergleichbehandlung zusichem.53 Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien Polen Die zwischen Österreich und Polen seit langem bestehenden traditionellen Handelsbeziehungen, die durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen wurden, konnten relativ rasch wieder aufgenommen werden.54 Bereits 1946 fand ein regelmäßiger Warenaustausch in beide Richtungen statt. Das erste Nachkriegsabkommen wurde am 21. September 194655 unterzeichnet. Die Durchführung dieses Vertrages war jedoch nicht unproblematisch, so dass im März des folgenden Jahres in Wien Gespräche begannen, die die Ausarbeitung von Grundlagen für einen langjährigen Warenaustausch zum Ziel hatten.56 An Stelle 5(1 S t i p s i c z : Die österreichisch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen, S. 75. Vgl. auch ÖStA. AdR, BMAA, Sturk, Ungarn 1979 IX 25. 51 Vgl. BGBl. 445 aus 1979: Langfristiges Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Ungarn über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit und über deren Weiterentwicklung. 52 Vgl. BGBl. 339 aus 1989: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen Vgl auch ÖStA, AdR. BMAA, Sturk, Ungarn 1988 V 26. 53 Bredberg: Der österreichische Außenhandel mit Ungarn, S. 70 f. 54 Weiss, Wolfgang: Die Entwicklung des Außenhandels Österreich - Polen in den Jahren 1945- 1971. Dipl. Wien 1973, S. 28. 55 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA. Sturk, Polen 1946 1X21. 56 Weiss: Außenhandel Österreich - Polen, S. 29. 275

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