Günter Dinhobl (Hrsg.): Sonderband 7. Eisenbahn/Kultur – Railway/Culture (2004)

II. Die Wahrnehmungen von Raum / The perceptions of space - Wolfgang König: Mit der Eisenbahn auf den Gipfel des Matterhoms

Mit der Eisenbahn auf den Gipfel des Matterhoms Fanatismus".9 Er interpretierte die Auflage so, „dass sie ein technisches Werk schon an sich und bedingungslos als eine Verunstaltung qualifiziert Der Heimatschutz verwahrte sich gegen die Angriffe und führte als Beleg, dass er nicht grundsätzlich gegen Bergbahnen war, solche an, die seinen Vorstellungen entsprachen. 1924/25 kam es zu Auseinandersetzungen über die Neuanlage der Uferzone am Vierwaldstättersee zwischen der städtischen Bauverwaltung von Luzern und Heimatschützem. Die Heimatschützer plädierten für eine unregelmäßige geschwungene Uferlinie und einen Park mit kleinen Hügeln."1 Die Stadt entschied sich für die bis heute bestehende Lösung: einen geraden Kai und eine regelmäßig gestaltete Parkebene. Die Kontroverse ist einschlägig, weil auch ästhetische Differenzen zu Tage traten. Der Heimatschutz ging von einer grundsätzlichen ästhetischen Überlegenheit des geschwungenen Ufers aus. Die dagegen argumentierenden Bautechniker hoben die ästhetisch ansprechende Spannung zwischen dem geraden Kai sowie dem stark gegliederten Stadtbild und der Fernsicht hervor. Da tut [...] eine energische Umrahmung durch die Uferhorizontale besonders gut, so wie man ein Bild rahmt, um durch die einfach geradlinige Fassung seine innere Bewegung zu steigern. Die Auseinandersetzungen erfuhren scharfe polemische Zuspitzungen. Den Heimatschützem erschien der Kai in den städtischen Planungen als eine abscheuliche „Eisenbahn-Laderampe”. Ein Artikel im Organ des Ingenieur- und Architektenvereins lancierte den Vorwurf, mit Seerosen, Geranienstöcken, künstlichen Hügelchen (fehlen nur noch Papier-mâché- Zwerge, Rehlein und Fliegenpilze!) dem sentimentalen Kitschbedürfnis allerweitester Kreise entgegenzukommen. Aus den nämlichen ästhetischen Prinzipien präferierten die Heimatschützer die Zahnradbahn gegenüber den gerade verlaufenden Standseilbahnen. An solchen Konflikten werden die Schwierigkeiten ästhetischer Urteile über technische Bauten in der Landschaft offenbar. Ästhetische Urteile erfordern einen gemeinsamen Bezugsrahmen und eine gemeinsame Wertordnung. Wenn diese nicht vorhanden sind, lässt sich über ästhetische Qualität nicht mit Argumenten streiten. Wenn Baustoffe von vornherein als naturfem verworfen werden, erübrigt sich eine Diskussion über die Schönheit der mit ihnen ausgeführten Bauten. Wenn der modernen Technik von vornherein ein geringerer Wert zugesprochen wird als traditionellen * 111 9 Schweizerische Bauzeitung 56 (1910), S. 298 f. 111 Schweizerische Bauzeitung 85 (1925), S. 16 f. u. 49 f.; hieraus alle folgenden Zitate. 79

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