Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Leopold Auer: Das österreichisch-ungarische Archivabkommen als Modellfall archivarischer Staatennachfolge

DAS ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHE ARCHIVABKOMMEN ALS MODELLFALL ARCHIVALISCHER STAATENNACHFOLGE von Leopold Auer Archive waren und sind stets gleichzeitig Beweismittel für Rechtstitel und Infor­mationsquelle. Beide Funktionen, die man nicht gegeneinander ausspielen sollte, sind mit ihnen von allem Anfang an verknüpft gewesen, auch wenn je nach den Umständen einmal mehr die eine oder die andere von ihnen im Vordergrund stand1. In beiden dieser Funktionen sind sie von großer Wichtigkeit und auf Grund beider Funktionen und der damit verbundenen Bedeutung sind sie auch Gegen­stand des Völkerrechts geworden. Im wesentlichen können Archive in dreifacher Hinsicht Gegenstand internationalen Rechts werden: 1. als geschützter Teil des nationalen Erbes, 2. im Kriegsfall, 3. im Fall der Staatennachfolge. In der Zeit vor der Haager Konvention von 1954 und vor allem vor unserem Jahrhundert sind Archive in völliger Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung ihrer Zeit im Kriegsfall zu Beutegut geworden. Diesem Umstand verdanken etwa das schwedische Reichsarchiv den Besitz des Begleitschreibens Luthers zu seinen 95 Thesen oder die Archives Nationales in Paris jenen von Akten aus dem Vatikani­schen Archiv, die einer Rückführung nach den Napoleonischen Kriegen nicht für würdig befunden worden waren1 2. Motive für die Erbeutung von Archiven waren sowohl ihr materieller wie ihr Informationswert, von dem man sich Aufschlüsse über die Absichten eines Gegners erhoffte. Bestimmungen über den Besitz oder die Restitution solcher erbeuteter Archive finden sich daher auch in vielen Friedensverträgen; denken wir nur - um von dem hier behandelten auf ein anderes, in Kürze bevorstehendes Jubiläum zu verweisen - an den Archivartikel des West­fälischen Friedens3. 1 Zu dieser Doppelfunktion der Archive vgl. Menne-Haritz, Angelika: Archivfachliche Ausbildung: Den Anforderungen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts gerecht werden, in: Archivum 39, 1994, S. 261-283, hier bes. S. 267 ff. sowie die Diskussionsbeiträge S. 370-384, hier bes. S. 376 ff. 2 Ritzier, Remigius: Die Verschleppung der päpstlichen Archive nach Paris unter Napoleon I. und de­ren Rückführung nach Rom in den Jahren 1815 bis 1817, in: Römische historische Mitteilungen 6/7, 1962-64, S. 144-190, hier S. 156ff.; vgl. auch Kecskeméti, Charles: Displaced European Archives: Is It Time for a Post-War Settlement?, in: The American Archivist 55, 1992, S. 132-140, hier S. 135 und Anm. 10, und Par a vie ini, Werner: Das Nationalarchiv in Paris. Ein Führer zu den Beständen aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit (Dokumentation Westeuropa 4), München-New York- London-Paris 1980, S. 72 f. 3 IPO Art. XVI § 15 (= IPM § 108); vgl. Instrumenta Pacis Westphalicae (Quellen zur neueren Ge­schichte 12/13), bearb. v. Konrad Müller, Bern 1949, S. 74 und 96. 87

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