Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

Herman Freudenberger: Die Pottendorfer Garn-Manufaktur

Die Pottendorfer Garn-Manufaktur diesem Fond genommen wurden“. Nach einem Vierteljahr bekam der Arbeiter das übrig­gebliebene Geld als „Geschenk“ von der Firma. Der Meister oder die Meisterin, der oder die vom Venvalter die Arbeit ausgeteilt bekam, hatte einige Arbeiter unter sich, die wahr­scheinlich wie in England von jenen Meistern ihren Lohn bezahlt bekamen, unter deren direkten Kontrolle sie standen. Im Vertragsvorschlag war auch eine Klausel N° 44, die vorschrieb, wie Streitigkeiten und andere Sachen nach dem „Manufaktur Reglement“ entschieden werden sollten. Der Fürst von Reuss sollte ein Landesgesetz ausschreiben, das die „Officianten und Arbeiter in allen die Manufaktur betreffenden Gegenständen von aller Gerichtbarkeit der ordentli­chen Gerichten“ entbindet. Wie bei Ambrose Crowley in seiner Nagel- und Ankerfabrik in England im frühen 18. Jahrhundert, von dem Kolbielsky natürlich nichts wußte, wird „das Manufakturreglement... jedem bey der Manufaktur dienenden Officianten Arbeiter und Unterbedienten seine Pflicht genau vorschreiben, für ausgezeiclmeten Fleiß und Verdienst Belohnungen, für Pflichtversäumniß und Vergehen aber Zurechtweisungen und Strafen festsetzen, mit jeder Strafe auch eine zweckmäßige väterliche Belehrung verbin­den“ (N° 45). Ein „Justitiarius“, ein „verdienter und am wenigsten an Juristische Spitzfindigkeit klebender Rath“ sollte die Regeln entwerfen und auch dem „Gericht“ beisitzen. Der Wiener Baron schlug vor, die Geldstrafen sowie die Beiträge der Arbeiter in eine Armenkasse für Kranke und durch Alter schwache Menschen fließen zu lassen. Man bekommt das Gefühl, daß Kolbielsky Ideen hatte, die nicht nur an Crowley erinnern, sondern auch an Robert Owen, der zu dieser Zeit seine Maßnahmen in der berühmten Fabrik zu New Lanark (Schottland) noch nicht eingesetzt hatte63 64. Diese Ideen durften etwas weiter verbreitet gewesen sein, als gewöhnlich angenommen wird65. Alle Lohnsatzungen basierten auf den englischen. Die Arbeiter in der vorgeschlagenen Fabrik des Prinzen von Reuss würden mit zwei Drittel der englischen Löhne zufrieden sein, glaubte Kolbielsky. Ein Mulespinner in England, der nach dem Gewicht und der Feinheit des Games bezahlt wurde, verdiente nach Kolbielskys Aussage 25 Schillinge oder 7 'A Taler in der Woche, wovon er zwei Kindern, die ihm bei der Arbeit halfen, eine Kleinigkeit auszahlte. Kolbielsky scheint ganz gut informiert gewesen zu sein. Die Spin­ner der Firma McConnel & Kennedy in den 1790er Jahren verdienten zwischen 20 und 50 Schillinge in der Woche66. Aber seine Schätzung der Bau- und Einrichtungskosten einer großen englischen Garn-Manufaktur von £ 200 000 bis 300 000 um das Jahr 1800, war nur für die größte zuzulassen, die Horroks in Preston. Wenn man £ 2-3 pro Spindel rechnete, dann hatte Kolbielsky das richtige Kalkulationsverhältnis im Sinn gehabt67. Die 63 Fitton, R. S. - Wads worth, A. P.: The Strutts and the Arkwrights 1758-1830. Manchester 1958, S. 233. 64 Owen, Robert: The Life of Robert Owen. 2 Bde. London 1857, hier Bd. 1, S. 56. 65 Robertson, A. J.: Robert Owen, Cotton Spinner: New Lanark 1800-1825. In: Robert Owen Prophet of the Poor, hrsg. von Sidney Pollard und John Salt. Lewisburg 1971, S. 145-165, hier S. 145. 66 Lee: Cotton Enterprise. S. 115. 67 Chapman, Stanley: Fixed Capital Formation in the British Cotton Manufacturing Industry. In: Aspects of Capital Investment in Great Britain 1750-1850, hrsg. von J.P.P. Higgins und Sidney Pollard. London 1971, S. 57-119, hier S. 76. 127

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