Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2011 - Acta Ethnologica Danubiana 13. (Dunaszerdahely-Komárno, 2011)

Tanulmányok - Michael Prosser-Schell: Néprajzi-kultúrantropológiai megközelítések a "misztériumjátékhoz". Új aspektusok az ünnepkutatás egy klasszikus területén (Összefoglalás)

- die Erwähnung, dass die Teilnehmer Tränen [„Zäher“] vergossen hätten, das entspricht der Auszeichnung der persönlich-physischen „emotio“, der Hervorkehrung der Kraft des Affekts;- die „9ichtbarliche Vorstöllung“, also die vor Augen gestellte Szene wird hier gerühmt wegen des besseren Erfolgs einer Erklärungs- und Behaltensmöglichkeit für Kinder: das damit verbundene „Eintrucken“, die Eindrücklichkeit im Sinne des Tradierens über Gedächtnisse wird hier in Anschlag gebracht gegen ein mühevolles, als inaktiv, unbeteiligt eingeschätztes Zuhören bei abfälligen Predigten, die „bey einem Ohr hinein, bey dem ande­ren aber widerumben bedauerlichist fruchtlos [...] hinausgehen“. Das war zugleich, wenn man weiterdenkt, eine unverschämt starke, mittelbar beleidigen­de Nichtachtung des für die hochamtlichen Messfeiem zuständigen örtlichen Pfarrers. (Wie gesagt, es handelt sich um eine Eingabe von Laien - ob Jesuiten beim Verfassen des Textes mitgewirkt haben, ist m. W. noch nicht erforscht, jedenfalls aber gab es in der Stadt Regen, soweit ich bisher eruieren konnte, keine Sedenz des Ordens, die am nächsten gelegenen befanden sich zu jener Zeit in Passau und in Straubing.) Die bayrische Territorialstaatsregierung setzte solchen Einlassungen und Wünschen jedoch 1770 und 1793 das oben bereits angesprochene „Generalverbot“ entgegen - und das mit einem am Schluß sehr lapidaren und nicht anzugehenden Argument: ,,[d]ie großen Geheimnisse unserer Heiligen Religion“ seien schlicht und einfach „kein Gegenstand für die Bühne“ (Hartinger 1990, 402, 405). Es ist durchaus interessant, einmal nachzuschauen, woher diese Formulierung kommt, wonach Glaubensmysterien keineswegs auf die Schaubühne gehören sollten: Federführend beteiligt war, so weiß die Forschungsliteratur, der Tegemseer Benediktiner Heinrich Braun (1732-1792). (Dietz-Rüdiger Moser 2007, 383) Die mit diesem Namen angelegte Spur ver­weist auf den aus einfachen Verhältnissen stammenden Gelehrten, Sohn einer Bäckerfamilie aus der Kleinstadt Trostberg, der 1764 als Lehrer für deutsche Sprache an die Bayerische Akademie der Wissenschaften berufen wurde.14 Braun gilt als Initiator der Volksschule in Bayern. Dass man das Schauspielverbot zu Ostern und Weihnachten von einem Benediktiner und Biidungsreformer hat formulieren lassen, ist außerordentlich bedeutsam in unserer Problemstellung: Staatliche Akademieangestellte wie Heinrich Braun wollten ein anderes Bildungskonzept, weg vom reinen Memorieren, weg von der rein physisch verhafteten Tradierung relevanter Inhalte, hin zur allgemeinen Alphabetisierung, hin zur allgemeinen Schulpflicht in Lesen und Schreiben, das muss der Quellgrund des Verbots der Schauspiele als Bildungskonzept sein, wenn man seine Schriften liest.15 Das war nun auch einer der aus­schlaggebenden Beweggründe für die nunmehr staatliche Durchsetzung des Verbots. Eben - ein staatliches Verbot, erst dieses erlangte die tatsächliche Durchschlagskraft im Unterschied zu den Verboten von geistlichen Instanzen, die schon seit dem 17. Jahrhundert immer wieder umgangen worden waren.16 Im Habsburgerreich sind bereits zu theresianischer Zeit, seit 1751/52, präzisierend dann 1765, allgemeine Verbote szenisch-religiöser Aufführungen erlassen worden. 1782 wurden 14 Neue Deutsche Biografie. Hg. v. d. Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, hier Bd. 2. Berlin 1955, 551. 15 Z.B. Heinrich Braun: „Einrichtung des Gymnasiums zu Ingolstadt: Lehre der Fundamentalbegriffe“, S. 4. 16 Nach langem Hin und Her hat einzig Oberammergau eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, vgl. Henker Dünninger-Brockhoff 1990. 41 41

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