Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2000-2001 - Acta Ethnologica Danubiana 2-3. (Dunaszerdahely-Komárom, 2001)
1. Tanulmányok - Hartinger, Walter: A népi kultúra szűk határainak fikciója
Nadelmacher in Breslau, der Schneider in Wien und der Goldschmiede in Augsburg. Den Landesherren war dieser Tatbestand selbstverständlich ein beständiger Dom im Auge; und sie haben dämm seit dem 18. Jahrhundert alles unternommen, um die Selbständigkeit und die überregionale Orientierung der Zünfte zu zerschlagen. Noch entschiedener wurde der Kontakt innerhalb der Handwerkerschaft vertieft durch die Verpflichtung zur Gesellenwanderschaft (Elkar 1987). Erinnert sei nur auf das prominente Beispiel von dem Schuster Hans SACHS aus Nürnberg, der 1511 im Alter von 17 Jahren seine Wanderschaft antrat: “Thet der schumacher handwerck lehm, / Mit der handarbeit mich zu nehm; / Daran lernet ich zwey jahr. / Als mein Lehrzeit vollendet war, / Thet ich meinem handwerck nach wandern / Von einer statte zu der andern. / Erstlich gen Regenspurg und Braunauw, / Gen Saltzburg, Hall und gen Passau, / Gen Wels, Münichen und Landshuet, / Gen Oeting und Burgkhausen guet, / Gen Würtzburg und Franckfurt, hernach / Gen Coblentz, Cölen und gen Ach. / Arbeit also das handwerck mein / In Bayern, Francken und am Rein / Fünff gantze jar ich wandern thet / In diese und vil andre stätt“ (Sachs 1892, 98). Unter den Umständen der Gesellenwanderung wäre die Vorstellung einer lokalspezifischen Handwerkskultur völlig abwegig. Es sprach sich schnell herum, wie man ein bestimmtes Werkstück am besten herstellte, wie man ein neues Werkzeug sinnvoll einsetzte, welches Material wozu am geeignetsten war, wie man sich bei der Arbeit und am Feierabend zünftisch, d.h. richtig und ohne Anstoß bei den anderen Handwerksgesellen zu nehmen, verhielt, welche Lieder man sang, wie man sich korrekt anzog und was man zu sagen hatte, wenn man eine fremde Herberge betrat, wie man um Arbeit vorsprach und tausend andere Dinge mehr. Nicht selten kam es bei der Verteidigung der handwerklichen Traditionen gegenüber Landesherren oder kommunalen Gewalten zu weitumgreifenden überregionalen Absprachen, Ausständen oder anderen Kampfmaßnahmen, insbesondere der Gesellen (Grießinger 1981). Die Straßen des mittelalterlichen und ffühneuzeitlichen Europa wurden ferner belebt durch das Heer der Fahrenden, eine Sammelbezeichnung, unter der man alle jene Berufe und Sondergruppen zusammenfaßt, die gar nicht die Absicht hatten, sich für dauernd an einem bestimmten Ort niederzulassen. Dazu gehörten Spielleute und Musikanten, Gaukler und Jongleure, Schauspieler und Warenkrämer, Zigeuner und Juden, Bettler und arbeitslose Landsknechte (Irsigler - Lassotta 1984; Küther 1976; Küther 1983; Moser 1931; Schubert 1983). Gewiß, all diese Leute gehören nicht zu den tonangebenden. Sie sind Außenseiter; doch die Mehrheitsgesellschaft war immer auch um Kontakte zu ihnen bemüht. So hat man keine Feuersegen, d.h. magische Praktiken zur Bannung eines ausgebrochenen Feuers, so sehr geschätzt wie diejenigen der Zigeuner. Und auf Gaukler und Spielleute wollte man bei keiner Kirchweih oder an einem Markttag verzichten, von den Diensten der Warenkrämer und Handelsjuden ganz zu schweigen. All diese Leute aber ließen sich durch ihre Lebensführung nicht auf einen engen geographischen Raum eingrenzen.4 4 Auf den engen Zusammenhang mit den Hexenverfolgungen, einer bekanntlich über fast Gesamteuropa hinwegreichenden Erscheinung, verweist Wolfgang Behringer (1987). Die von den Zigeunern ausgehende Faszination zeigt sich etwa an einem Vorfall von 1739 in Nittenau; dort riskierten 14 Mädchen empfindliche Strafen, weil sie der Versuchung nicht widerstehen konnten, über die Wahrsagekunst der Zigeuner zu erfahren, ob sie bald unter die Haube kommen würden: “Nachdem die zu Stattamhof öffentlich ausgehauth- und geprandtmarchte Zigeiners Pursch in Nittenau durch- und ausser Lands gefuhrth worden, so haben sich nachgesezte Persohnen straffbahrer Weis underfangen, sich des zur grösten Belaydigung Gottes geraichent, an sich Selbsten aber höchst verbottenen Wahrsagens zu bedienen..., [darunter] des Schottenhambls Töchterl Margaretha, welche ihr wahrsagen lassen, daß sye einen Geiger bekhombt, hat man durch den Schuelmeister abmessen lassen einen Ruettenschilling.” (Staatsarchiv Amberg, Amt Wetterfeld, R 109). 113