Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854
39 sogleich die strengste Ahndung notwendig machen, nach Maßgabe des Vergehens von der einfachen Rüge bis zur gänzlichen Ausschließung aus sämmtlichen Gymnasien des Reiches einen stufenweisen Gang. Städtische Gymnasialdeputation. Gleich mit der Reorganisirung dieser Lehranstalt ist auf Ansuchen des Direktors im Sinne des Organisations-Entwurfes eine städtische Gymnasialdeputation zusammengestellt worden. Zu Deputationsmitgliedern wurden den 12. Dezember 1850 die Herren Franz Freiherr von Geramb, Vorsteher der gleichnamigen Bergbau-Union, Johann sen. Czobor, gewesener Bürgermeister und Alois Makovinszky, ftädr. Senator von den Vertretern der kath. Gemeinde gewählt. Der spätere Abgang des Letzteren ist durch den städt. Senator Alexander Czechenter ersetzt. Dieß löbliche Kollegium äußerte bei jeder von Zeit zu Zeit stattgefundenen Konferenz ein lobenswerthes Bestreben, den gehegten Wünschen und gemeinnützigen Absichten des Lehrkörpers mit bereitwilligster Thätigkeit nachzukommen und das gedeiliche Emporkommen der Anstalt durch gemeinsames Wirken zu fördern. Der kräftigen Mitwirkung desselben hat die Lehranstalt die Herstellung der Schullokalitäten für den physikalischen Apparat, Raturaliensammlung und Gymnasialbibliothek, wie auch einige nahmhaftere Lehrmittel zu verdanken. Auch in disciplinärer Hinsicht ließ die löbliche Deputation das Anliegen des Lehrkörpers nicht unbeachtet, sie bemühte sich vielmehr dasselbe in manchen Beziehungen durch, fruchtbares Zusammenwirken möglichst zu unterstützen. XI. Lehrmittelsammlungen. Damit das Gymnasium in neuerer Zeit seine wichtige Aufgabe zu lösen im Stande sei, muß es nebst andern Bedingungen auch jene Lehrmittel besitzen, die zum Gedeihen des Unterrichts unentbehrlich sind. Arm in dieser Hinsicht betrat der Lehrkörper im Jahre 1850 seine neue Laufbahn; denn die Vorgefundenen Lehrbehelfe waren bloß einige Uiberreste des früheren Studiensystems, die für die jetzigen Verhältnisse der Gymnasien wenig mehr geeignet sind; auch hat die Lebr- anstallt, außer der Aufnahmstare, die bei der geringen Schülerzahl unbedeutend ist, keinen Fond, woraus das Röthige beigeschaft werden konnte. Um daher den Anforderungen des neuen Lehrplanes zu genügen und das wichtigste Moment des Unterrichtes, die Anschauung, nur einigermaßen bei den Schülern zu ermitteln, wurde Anfangs durch die gütige Zustimmung des k. k. Ministerialrathes Ritter Joseph v. Russeggcr dem Lehrkörper gestattet, der erforderlichen Lehrapparate, wo möglich, aus der hierortigen k. k. Bergakademie zu diesem Behufe sich zu bedienen. *