Bittó Béla: Szabadalmi intézményünk történeti előzményei (Budapest, 1942)

II. Fejezet. Ipari találmányi szabadalmak - A XVIII. századtól 1848-ig Magyarországra és kapcsolt részeire adományozott kizárólagos ipari találmányi szabadalmak

führen, derer sich niemand Anderer bey seinen Feuermaschinen bedienen dürfte. Diese vorzüglichen Eigenschaften sind folgende. Bey der ersteren Maschine: 1 Bey der alten Feuermaschine wird der Dunst in dem Cylinder selbst, in •welchem der Zugkolben auf und nieder gehet, abgelöscht, bey dieser neueren aber geschieht die Ablöschung des Dunstes ausser diesem Cylinder. 2^, 1st eine Pumpe dabey angebracht, die das Injections- oder Löschwasser samt der Luft, die theils mit dem Dunst, theils mit dem Injections-Wasser eindringet, wieder herausziehet. 3 '1. Um ein Mühlwerk zu treiben, wird durch diese Maschine nicht erst Wasser in die Höhe gehoben, und auf ein Wasserrad gelassen, sonderen die Feuermaschine* wirkt unmittelbar, und ohne Aufschlagwasser auf einen Wellbaum, den sie umtreibet. 4tü. Ist der Hauptkolben nach einer besonderen Erfindung aus Filz verfertiget. Bey der zweyten Maschine: Diese Maschine bestehet aus einem horizontal- oder vertikal umlaufenden Cylinder, der durch das blosse Hinausdringen des Dunstes, das ist, (lurch seine Reaction getrieben, und daher auch von dem Unterzeichneten die Reactions-Maschine genannt wird. Eine jede andere Feuer- oder Dunstmaschine bey der keine dieser erstbemelten Eigenschaften angewendet wird, könte jederman zu erbauen, und zu was immer für einem Ende zu gebrauchen erlaubet seyn. Wien den 16 July 1788. Wolfgang von Kempelen m. p. Felzete : An Seine Kaiserlich Königliche Apostolische Majestät Wolfgang v. Kempelen- Hofrath bey der königlich Hungarisch-Siebenbiirgischen Hofkanzley bittet um ein allergnädigstes Privilegium exclusivum über zwey von ihm neuerfundener Feuer­oder Dunstmaschinen. Iktatva 1788. évi július hó 17-én. Privilegium exclusivuni zweier Feuer- uml Dunslmaschinen des Hof- raths Wolfgang von Kempelen. Privilegirt am 9-ten Dezember 1788. Helyt. tan. o. departam. commerc. 1788, fons 277, pos. 1. Wir Joseph der zweyte bekennen hiemit öffentlich und machen jedermann Kund: Unser Hof rath bei der Hungarisch-Siebenbürgischen Hofkanzley, Wolfgang von Kempelen gedenket zwey neue Feuer- oder Dunst Maschinen in Unseren Staaten einzuführen, die dazu dienen, an denjenigen Oertern, wo Mangel an Wasser ist, alle Mühlwerke zu treiben, als da sind, Mehlmühlen, Eisen- und Kupferhämmer, Strek- und Puchwerke, Säge-Schneid und Schleifmühlen, Briickschlegel und mehr andere der­gleichen Werke, und hat Uns daher allerunterthänigst gebetten, ihm zur Ausführung derlei Maschinen durch eine bemessene Reihe von Jahren ein ausschliessendes Privile­gium zu verleihen. Wenn Wir nun in Rücksicht genommen, dass diese mit vieler Kunst verfertigte zwey Maschinen zur weiteren Aufnahme und besonderen Vortheil der Bergwerke und Manufacturen in Unseren Erblanden gereichen dürften, und dabei auch erwogen haben, wie billig es sey, dass sich der Erfinder der darauf verwendeten Mühe und Kosten halber erholen, auch zur Belohnung diese seine Erfindungen durch einige Zeit allein benützen möge, so haben Wir demselben aus Landesfürstlicher Machts- violLkommenheit dieses allerunterthänigst angesuchte Privilegium auf zwölf Jahre 91

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