Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 150 — 1. Dieselbe muss es ermöglichen, dass Sachverständige den Gegenstand der Erfindung auf Grund der Beschreibung ohne jedwelcheErgänzungherstellen können. Insbesondere darf die Beschreibung keine irreführende Zweideutigkeit enthalten, weder hinsichtlich der Mittel der Durchführungsarten oder der, zur erfolgreichen Functionirung nöthigen Handgriffe etwas verheimlichen, noch auf theuerere, oder nicht die gleiche Wirkung habende MiUel oder Werkzeuge sich berufen. 2. Sie muss das, was neu ist und was der Anmelder als zu patentirend unter Schutz gestellt haben will, am Schlüsse der Beschreibung in einem oder mehreren Anspruchspunkten aufzählen. Wenn mehrere Anspruchspunkte angeführt sind, das "Wesen der Erfindung jedoch nicht in dem besteht, was in den einzelnen Punkten gesondert aufgezählt ist, sondern in der Gesammtheitder in sämmtlichen Anspruchspunkten Aufgezählten, oder in deren gruppenweiser Zusammenfassung, so ist dieser Umstand besonders zu erwähnen. Den Mangel der Aufzählung der Anspruchspunkte können die sonstigen Theile der Beschreibung nicht ersetzen. 3. Sie muss zur Verständlichkeit nothwendige, in dauerhafter Weise und in, im Verordnungswege zu bestimmende Formate hergestellte Zeichnungen enthalten und insoferne es sich als nothwendig erweist, mit Mustern oder Modellen belegt sein. 4. Sie muss endlich mit der Unterschrift des Anmelders oder seines Bevollmächtigten versehen sein. Bis zur Verlautbarung der Anmeldung kann der Anmelder die Beschreibung und die in derselben enthaltenen Anspruchspunkte abändern und ersetzen. Ueber die Priorität dieser Modificationen entscheidet das Patentamt. Die Bestrafung der über Vorladung nicht erscheinenden oder auf ihre Aussagen den Eid verweigernden Zeugen und Sachverständigen besorgen auf Ansuchen des Patentamtes die königlichen Gerichte. Die, durch das Patentamt hinsichtlich der Kosten des Verfahrens und der verhängten Busse erbrachten