Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 142 — auf Erfinduugeu von allgemeinem Interesse. Die Entziehung der Patente hat von dem rechtskräftigen Beschluss au 'Wirkung. Bei Entziehung eines Ilauptpatentes ist auch das Zusatzpatent als entzogen ezu betrachten. Die amerikanischen und englischen Gesetze, kennen weder einen Ausübungs- noch einen Licenz-Zwaog. im Sinne der bei uns bisher bestandenen Gesetze war der Patentinhaber bei sonstiger Löschung verpflichtet, die inländische Ausübung des Patentes innerhalb eines Jahres zu beginnen, und dieselbe über zwei Jahre lang nicht zu unterbrechen. Diese Termine sind nicht zu verlängern, das deutsche Gesetz stimmt im Wesentlichen mit den Verfügungen des vorliegenden Gesetzes überein. § 21. Das Patent ist nichtig zu erklären und demgemäss so zu betrachten, als wenn es garnicht ertheilt worden wäre : 1. Wehn der Gegenstand des Patentes zur Paten- tirung ungeeignet wäre (§§ 1-—3 ). 2. Wenn es nicht dem wirklichen Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger ertheilt wurde (§ 5). 3. Wenn der Eigenthiimer eines in Giltigkeit befindlichen Patentes nachweist, dass das angefochtene Patent mit seinem früheren Patente identisch ist. 4. Wenn festgestellt wird, dass die Beschreibung des Patentes nicht derart abgefasst ist, dass aus derselben das Wesen der Erfindung, also der eigentliche Gegenstand des Patentes, und die zu dessen Hervorbringung’ dienenden Mittel vollständig und so klar hervorgehen, dass jeder Sachverständige den Gegenstand auf Grund der Beschreibung herstellen könne (§ 32). Wenn die oben angeführten Fälle nur theilweise wurden, sind mehr als 27 Jahre verflossen, und ist der fortwährende Zuwachs auf diesem Gebiete auffallend. Es ist zwar eine Thatsache, dass infolge des Anmeldungsverfahrens auch um viele unnütze Patente nachgesucht wird, und wenn nur die Formalitäten eingehalten werden, wird das Patent ohne weiteres ertheilt. Abgesehen hievon ist der Fortschritt von Jahr zu Jahr so gross, dass der Zuwachs unbedingt auch der technischen Entwicklung und grossen Verbreitung der Erfindungen zugeschrieben werden muss, was in vielen Richtungen den merkwürdigen Fortschritt des mensch- lichen.Verstandes bekundet. Diesen Fortschritt beweist de-