Ein Führer zur Stadtgeschicte und zum Archiv (Székesfehérvár, 2003)

DIE GESCHICHTE DES SZÉKESFEHÉRVÁRER ARCHIVS

1848 ergänzt - wie im Falle der Innenstadt. 38 Als erster unter den Konfessionen übergab der reformierte Administrator, Adám Kálmán 1 837 dem Stadtrat die Matrikeln ( 1 825-32). Zur Aufbewahrung be­kam sie dann das Stadtarchiv. In den späteren wurden auch die Matri­keln aus den 1840-er fahren überreicht. Die Tätigkeit von Mihalik löste die Mißbilligung des Rates aus. 1839 wurde ihm die Publikation der Akten vor der Wählerschaft ver­wiesen. 39 In dieser Angelegenheit gab es auch früher Schwierigkeiten: im Interesse der städtischen Rechte bat Vilmos Lintzer (Linzer) die Ak­ten über Juden aus aber sein Antrag wurde abgewiesen. 40 Später be­kam der Sachbearbeiter trotzdem die Erlaubnis zur Akteneinsicht. 41 Im Jahre 1844 ratifizierte der Rat erneut die Bestimmung, daß die Akten nur mit der Erlaubnis der Ratkörperschaft auszuhändigen sind. 42 Der Rat befaßte sich in diesen Jahren auch mehrmals mit dem Archiv, unter anderem ging es auch darum, daß es zu wenig Regale gab. 43 Die Fertigung der Ausweisbücher 44 wurde modernisiert und die Verwaltung der städtischen Protokolle wurde auch reguliert. 45 Das Archiv diente nicht nur der Aufbewahrung der Akten. Ein Gesetz des XVIII-ten Jahrhunderts schrieb vor, daß die auf dem Ge­biet der Stadt gefundenen Wertsachen, Gelder und Gegenstände dem Richter oder der Kirche zu überreichen sind. Ein Teil der beim Richter abgegebenen Wertsachen geriet in das Archiv, so hatte das Archiv auch Schatzkammenfunktionen. Depositen wurden auch im Archiv untergebracht, die erste Publikation darüber stammt von der Mitte des XVIII-ten Jahrhunderts. Damals bat János Olai um die Herausgabe seiner mütterlichen Erbschaft, die früher in dem Archiv deponiert wurde. In erster Linie wurden Gelder, andererseits Wertsachen zur Aufbewahrung übergegeben. Die Stadt benutzte die Gelddepositen mehrmals, sie lieh sie sogar aus. Deswegen machte der Rat immer ei­nen Bericht über die Zinsen der ausgeliehenen Kapitale dem königli­chen Kommissar. Die Immobilien der ohne Erben verstorbenen Personen gerieten auch ins Archiv, dann wurde das Vermögen versteigert. In Einzelfäl­len aufbewahrte man hier auch öffentliche Gelder. Die sich im Archiv befindenden Gelder mussten bei einer Devalvation durch neue Gel­der gewechselt werden. 46

Next

/
Oldalképek
Tartalom