Ein Führer zur Stadtgeschicte und zum Archiv (Székesfehérvár, 2003)

DIE GESCHICHTE DES SZÉKESFEHÉRVÁRER ARCHIVS

ter nebeneinander funktionieren. 77 Nach dem Umbau des Rathauses wurde das Archiv in dem ersten Stock, später im Souterrain unterge­bracht. In dem zweiten Weltkrieg wurden die Akten des Archivs nicht in Sicherheit, bloß in das Souterrain und Keller des Kulturhauses Miklós Horthy gebracht. Die hier liegenden Akten erlitten keine Schäden aber im Rathaus „dienten die Papiere als Bettmatratzen für die fliehenden Fami­lien ". „Die kunsthistorischen Mobilien der Stadt" erlitten auch bedeutende Schäden. Viele Gemälden und Kunstgegenstände sind kaputt- oder verlorengegangen. 78 Fast die Hälfte der Bücher der städtischen Biblio­thek ging während der Schlachten zugrunde. Die Stadtverwaltung wurde am 15-ten Februar 1949 wieder um­organisiert aber es hatte nichts mit dem Archiv zu tun. Das Archiv stand unter der II-ten staatsrechtlichen und Haushaltsabteilung. Die Führung und Aufsicht des Archivs übte Gábor Kopasz aus. (Zu dieser Abteilung gehörten auch das Eintragungsamt, der Verlag, das Aushän­digungsbüro, das Standesamt, usw.) 79 Mit der Einführung des Ratssystems in 1950 löste man die Archive der Munizipalrate auf. Das städtische und das komitatliche Archive wurden unter dem Namen Székesfehérvárer Staatsarchiv (bis 1969) zusammengezogen. Nach 1969 wurde das Archiv dem Komitatsrat un­terzogen und bekam einen neuen Namen, Archiv vom Komitat Fejér. Im Jahre 1950 wurden die Akten des Archivs in dem Souterrain des Rathauses und in dem Unterkeller der Franziskanerkirche unter­gebracht. Erst in den 1970-er Jahren brachte man die Papiere in das Gebäude des Komitatsarchivs auf dem Szent István Platz, das war schon ein moderner Aufbewahrungsplatz. * Nach der politischen Wende rief Székesfehérvár, die Stadt mit Komitatsrecht, ihr ständiges Archiv als erster ins Leben. Das Amt wurde am 15-ten Februar 1992 gegründet. Als selbständige Organisa­tion folgt das Archiv der ungarischen und europäischen Rechtspflege und sie verwaltet und aufbewahrt die Akten seiner Rechtsvorgänger.

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