F. Mentényi Klára szerk.: Műemlékvédelmi Szemle 1994/2. szám Az Országos Műemléki Felügyelőség tájékoztatója (Budapest, 1994)
TANULMÁNY - Hoppe László: Késő gótikus méretrend Hans Hammer vázlatkönyvéből
László HOPPE DIE SPÄTGOTISCHE MASSORDNUNG AUS DEM SKIZZENBUCH HANS HAMMERS Mittelalterliche Schriftquellen enthalten im allgemeinen keine Hinweise auf die anzuwendenden Maßeinheiten. Die Rezepte der Autoren konnten im Prinzip nach beliebigen Maßen realisiert werden. In konkreten Maßeinheiten festgesetzte Maße erscheinen erst am Ende des Mittelalters, zum Beispiel im Buch Lorenz Lachers von 1516 oder im Skizzenbuch de Straßburger Baumesters Hans Hammer von Werde am Ende des 15. - Anfang des 16. Jahrhunderts. Die Abmessung erfolgt gewöhnlich nach der geometrischen Methode, der Bau selbst aber geht so vor sich, daß man die auf dem Zeichentisch entwickelten Konstruktionen in der endgültigen Größe wiederholt, und im Ergebnis dessen entstehen dann die Werkstattzeichnung des gaplanten Objekts, die Schablonen, die einzelnen Steine und das ganze Gebäude. Alle Maße sind davon abhängig, welche Größe man für die erste Ausgangsangabe der Konstruktion bei der Vergrößerung genommen hat, die übrigen Maße ergeben sich im Laufe des Zeichnens automatisch. Mit dieser Methode wäre es sogar denkbar, daß jemand seine eigene, willkürkliche Maßeinheit verwendet. Auch dazu gibt es in den zeitgenössischen Quellen, im Skizzenbuch Hans Hammers authentische Angaben. In einem der Textabschnitte findet man die Beschreibung eines Maßeinheitensystems, das verschiedene Eigenarten aufweist. Die Ausgangsangabe: 13 menschliche Fuß, ist ein altes Maß, 1/12 Teil davon macht einen „normalen" Fuß (Alte Schue, Rechte Schue, Werckschue) aus. Die Maßeinheit 1 Fuß beträgt also 13/12 des menschlichen Fußes! Es ist beispiellos, daß die Ausgangsangabe direkt anhand der (mit Sicherheit eigenen) Körpermaße des Menschen festgelegt wurde. Desweiteren sind: 12 Zoll (Rechte Zoll) = 1 Normalfuß (Werkschue) 3 Normalfuß = 1 Normalmaß (Rechte Masstab) 4 Normalmaß = 1 altes Maß (Alte Masstab) 12 technische Normalfuß = 1 altes Maß. Doch auch weitere Komponenten enthält die Serie: 1/3 Rechte Fuß = 1 kleiner/junger Fuß (Junge Schue) 1 kleiner Fuß = 4 Zoll (Rechte Zoll) 1 kleiner Fuß = 12 kleine Zoll (Junge Zoll/Masstab) 1 Mikrofuß = 1 Rechte Zoll 1 Mikrozoll = 1/12 Mikrofuß An anderer Stelle wird eine andere Methode zur Festlegung der Maßeinheit beschrieben. Ausgangsangabe des Rezepts: die Handbreite. Das „bezeichnen wir als einen Fuss" - schreibt Hammer. Von diesem Fuß muß man drei und noch einen halben nehmen, was einem technischen Fuß (Werckschue) entspricht. Danach muß der technischen Fuß in 12 Teile geteilt werden, ein Teil ist der Zoll.